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Kommunion für evangelische Ehepartner: Der Papst ist gegen die Veröffentlichung der geplanten Handreichung der deutschen Bischofskonferenz! (04.06.2018) |
Geschrieben von (pm) am 04.06.2018 |
Der Brief im Wortlaut:
Eminenz, hochwürdigster Herr Vorsitzender!
Am Ende unseres mitbrüderlichen Gesprächs am 3. Mai 2018 über das Dokument "Mit Christus gehen – der Einheit auf der Spur. Konfessionsverschiedene Ehen und gemeinsame Teilnahme an der Eucharistie. Eine pastorale Handreichung der Deutschen Bischofskonferenz" haben wir vereinbart, dass ich den Heiligen Vater über das Treffen informieren sollte.
Bereits in der Audienz am 11. Mai 2018 habe ich mit Papst Franziskus über unser Treffen gesprochen und ihm die Zusammenfassung des Gesprächs übergeben. Am 24. Mai habe ich die Frage nochmals ausführlich mit dem Heiligen Vater erörtert. Im Anschluss an diese Begegnung möchte ich Ihnen mit ausdrücklicher Zustimmung des Papstes folgende Punkte zur Kenntnis bringen:
1. Die vielfältigen ökumenischen Bemühungen der Deutschen Bischofskonferenz, in besonder Weise die engagierte Zusammenarbeit mit dem Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland, verdient Anerkennung und Wertschätzung. Das gemeinsame Reformationsgedenken 2017 hat gezeigt, dass in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten eine Basis gefunden wurde, die es ermöglicht, gemeinsam für Jesus Christus, den Erlöser aller Menschen, Zeugnis zu geben und in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens tatkräftig und entschieden zusammenzuarbeiten. Das ermutigt uns, voll Zuversicht auf dem Weg zu einer immer tieferen Einheit voranzuschreiten.
2. Unser Gespräch am 3. Mai 2018 hat gezeigt, dass der Text der Handreichung eine Reihe von Fragen aufwirft, die von erheblicher Bedeutung sind. Der Heilige Vater deshalb zu dur Auffassung gekommen, dass das Dokument nicht zur Veröffentlichung reif ist. Die wesentlichen Gründe für diese Entscheidung können folgendermaßen zusammengefasst werden:
a) Es handelt sich bei der Frage der Kommunionzulassung von evangelischen Christen in konfessionsverschiedenen Ehen um ein Thema, das den Glauben der Kirche berührt und von weltkirchlicher Relevanz ist.
b) Diese Frage hat Auswirkungen auf die ökumenischen Beziehungen zu anderen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften, die nicht zu unterschätzen sind.
c) Das Thema betrifft das Recht der Kirche, vor allem die Auslegung von can. 844 CIC. Weil es diesbezüglich in manchen Teilen der Kirche offene Fragen gibt, wurden die zuständigen Dikasterien des Heiligen Stuhls bereits beauftragt, eine baldige Klärung dieser Fragen auf weltkirchlicher Ebene herbeizuführen. Insbesondere scheint es angebracht, das Urteil über das Vorliegen einer "drängenden schweren Notlage" dem Diözesanbischof zu überlassen.
3) Es ist dem Heiligen Vater ein großes Anliegen, dass in der Deutschen Bischofskonferenz der Geist bischöflicher Kollegialität lebendig bleibt. Wie das II. Vatikanische Konzil betont hat, "können in unserer Zeit die Bischofskonferenzen vielfältige und fruchtbare Hilfe leisten, um die kollegiale Gesinnung zu konkreter Verwirklichung zu führen." (Dogmatische Konstitution "Lumen gentium" Nr. 23)
Indem ich Ihnen dies zur Kenntnis bringe, verbleibe ich mit brüderlichem Grüß und Segenswünsche
im Herrn Ihr
+ Luis F. Ladaria, S.I.
Titularbischof von Thibica
Präfekt
Letzte Änderung: 04.06.2018 um 20:00
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