Spiritualitätsformen

Benediktinische Familie

Geschrieben von (ksf) am 12.12.2011
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Beichtspiegel

 

Gottesverehrung:

Warst du beim Beten unehrerbietig, nachlässig, schuldbar zerstreut, weil du die gebührende Vorbereitung vernachlässigt, die Sinne nicht behütet hast, freiwillig bei fremden Gedanken verweilt bist?

Hast du es in der Feier oder Teilnahme der heiligen Messe an wahrer Selbsthingebung fehlen lassen?

Warst du nachlässig beim Empfang der heiligen Sakramente, im heiligen Offizium, bei der Betrachtung?

Hast du heilige Worte leichtfertig oder im Scherz gebraucht?

Bist du Versuchungen gegen den Glauben nicht entschieden genug begegnet?

Hast du Unzufriedenheit gegen Gottes Fügungen aufkommen lassen?

Hast du durch Kleinmut oder Vermessenheit gegen die heilige Hoffnung gefehlt?

 

Gelübde:

 

Beständigkeit:

Hast du leichtfertig mit dem Gedanken gespielt, deinem Beruf oder deinem Kloster untreu zu werden?

Hast du es an Liebe, Treue, Hingebung gegenüber deiner klösterlichen Familie fehlen lassen?

Hast du ungeordnete Begierde nach Umherschweifen in der Welt aufkommen lassen?

Hast du unerlaubterweise das Kloster verlassen?

Oder hast du dir draußen ohne Erlaubnis Besuche oder Abstecher von der Reiseroute gestattet?

Warst du länger (etwa 24 Stunden) ohne Erlaubnis außerhalb des Klosters?

Hast du im Kloster die stille ernste Arbeit auf der Zelle geflohen und dich dafür in Schwätzereien u. a. eingelassen?

Hast du gewohnheitsmäßig eine Übung des monastischen Lebens, z. B. die Betrachtung, geistlichen Lesung, Beichte, Chordienst, Rekreation vernachlässigt?

Oder unter einem Vorwand längere Dispensen dir verschafft?

Hast du die Klausur verletzt?

 

Bekehrung der Sitten ( geistlicher Wandel):

Hast du die ordentlichen Mittel des Fortschrittes, die dein Beruf dir bietet: regelmäßiger Empfang der heiligen Sakramente, Führung der Obern, Trennung von der Welt, Stillschweigen, reguläre Übungen u. a. vernachlässigt?

Hast du an Fehlern, welche der Vollkommenheit deines Standes zuwider sind, festgehalten?

Warst du anderen Ursache, die klösterliche Disziplin zu verletzten: durch Verführung, durch ein böses Beispiel, durch abfälliges Reden, durch Ablehnung eifriger Mitbrüder?

Unter das Gelübde der Bekehrung der Sitten nach der Regel des heiligen Vaters Benediktus fallen auch die Gelübde der Armut und Keuschheit.

 

Armut:

Hast du dir ein Verfügungsrecht angemaßt, indem du irdisches Gut ohne Wissen oder gegen den Willen der Obern angenommen weggegeben oder sonst darüber verfügt hast?

Hast du etwas über die erlaubte Zeit zurückbehalten?

Hast du innerhalb oder außerhalb des Klosters ohne Erlaubnis gegessen oder getrunken?

Hast du es in der Behandlung oder Verwaltung des Klostergutes an der gebührenden Sorgfalt fehlen lassen?

Hast du Überflüssiges dir verschafft oder gewünscht?

Hast du bei Mangel ungebührlich geklagt oder gar gemurrt?

Hast du zuviel Anhänglichkeit an einen Gebrauchsgegenstand aufkommen lassen?

 

Keuschheit:

Hast du leichtfertig die Schamhaftigkeit verletzt in Blick, Berührung?

Hast du sinnliche Zuneigung zu andern aufkommen lassen?

Warst du zu frei im Verkehr?

Hast du die Gefahr zur Sünde nicht nach Kräften gemieden?

Oder gar sie selbst verschuldet durch unbeherrschte Freiheit der Augen, durch Lektüre, Verweilen bei gefährlichen Vorstellungen, Berührungen?

Hast du freiwillig fleischlicher Lust nachgegeben?

 

Gehorsam:

Warst du gegen den Obern ungehorsam?

Hast du den Gehorsam öffentlich oder in beleidigender Weist verweigert?

Hast du gemurrt: im Herzen, mit dem Munde?

Hast du zögernd, ungenau, ungern gehorcht?

Hast du es versäumt, eine Erlaubnis einzuholen, obwohl du es gekonnt hättest?

Hast du es den Obern gegenüber an Achtung und Unterwürfigkeit fehlen lassen?

Hast du die Person oder die Anordnung der Oberen kritisiert?

Hast du andere zum Ungehorsam verleitet?

Hast du die Vorschriften der heiligen Regel und der Satzungen aus Nachlässigkeit, Menschenfurcht oder einem anderen verkehrten Motiv übertreten?

aus Verachtung?

mit Ärgernis?

Hast du von der Kirche oder vom Oberen verbotene Bücher gelesen?

Hast du dich ohne Erlaubnis in weltliche Angelegenheiten eingemischt?

Hast du in den Arbeiten priesterlicher Seelsorge dich dem monastischen Gehorsam zu entziehen versucht?

 

Nächstenliebe:

Hast du es an Bescheidenheit und Gefälligkeit fehlen lassen?

Warst du undankbar für empfangenes Gut und Gutes?

Hast du Regungen des Unwillens, der Ungeduld, der Abneigung, der Argwohns, der Verachtung gegen andere Raum gegeben?

Auch längere Zeit hindurch?

Hast du andere durch Kälte, Zorn, durch harte, verletzende Worte gekränkt?

Warst du missgünstig, schadenfroh?

Hast du leichtfertig über andere geurteilt?

Hast du dem guten Ruf anderer geschadet?

Hast du innerhalb oder außerhalb des Klosters durch Reden oder benehmen Ärgernis gegeben?

 

Demut:

Warst du auf eitle Ehre und Lob vor den Menschen bedacht?

Hast du dich anderen vorgezogen?

Warst du bei Tadel oder Zurücksetzungen empfindlich und unzufrieden?

Hast du aus Eitelkeit und Selbstbetonung zu viel geredet?

Warst du ehrgeizig?

 

Wahrhaftigkeit:

Hast du gelogen?

in wichtigen Dingen?

zum Schaden anderer?

Hast du ein anvertrautes Geheimnis verletzt?

 

Abtötung:

Warst du lau in den von der heiligen Regel und den Satzungen vorgeschriebenen Abtötungen?

Hast du die Abstinenz oder das Fasten gebrochen?

Hast du im Essen, Trinken oder Ruhen dich der Sinnlichkeit überlassen?

Warst du unmäßig?

Warst du träge beim Aufstehen, bei der Arbeit, im Gebet?

Hast du die Zeit mit nichtigen Dingen oder mit Nichtstun vergeudet?

Hast du es bei Widerwärtigkeiten an Geduld und Starkmut fehlen lassen?

Hast du dich mürrischer Verdrossenheit überlassen?

 

Der wichtigste Teil der Vorbereitung auf die hl. Beichte ist die Erweckung der Reue. Je tiefer die Reue, umso sicherer und voller der Nachlass der Sünden wie der Sündenstrafen, umso reicher die Eingießung der sakramentalen Gnade. Lerne gerade gelegentlich der wöchentlichen Beichte auch die lässlichen Sünden ernst zu nehmen. Von Gottes Heiligkeit aus gesehen, hat auch die geringste Sünde einen geheimnisvoll schweren Charakter, wie es die Strafen des Reinigungsortes uns so ernst nahelegen.

 

Die lässliche Sünde hat als besonders belastendes Unrecht, dass sie unmittelbar unter den Augen des Heiligen Geistes geschieht, der im Gnadengeheimnis der Einwohnung sich der Seele zu innigster Liebesgemeinschaft verbunden hat und nun durch Kälte, Undank, Unehrerbietigkeit betrübt wird (vgl. Eph 4, 40). Dazu kommt der mit menschlichen Maßstäben nicht abzumessende Schaden, der der Seele zugefügt wird durch Minderung der Kraft und Innigkeit der heiligen Liebe; durch den Verlust neuer Gnadenhilfen; durch teilweise Entfremdung Gottes von der Seele. Dann die Gefahr der Lauheit und des Falles in die schwere Sünde, wenn die kleineren Sünden nicht mehr ernst genommen werden und damit die Gottesfurcht und Zartheit des Gewissens schwindet. Denke ferner an das übermaß der Erlöserliebe unseres Heilandes, die nicht von ganzem Herzen zu erwidern, geschweige denn zu betrüben, beweinenswerter Undank ist.

 

Aus der Reue muss ein aufrichtiger Vorsatz der Besserung sich ergeben. Obwohl er in einer ernsten Reue schon einbegriffen ist, ist es ratsam, ihn noch eigens und bestimmt zu fassen.

 

Das Sündenbekenntnis sei demütig, im lebendigen Bewusstsein der Schuld, die du durch die Sünde auf dich geladen hast. In diesem demütigen Schuldbewusstsein nimm auch das Beschämende der Selbstanklage als Buße an.

 

Beschönige und entschuldige nichts, so dass der Beichtvater aus der Anklage den Seelenzustand klar erkennen, die Heilmittel richtig auswählen und im Bußgericht klug entscheiden kann. In der Fassung der Anklage sei kurz und bestimmt. Bringe zunächst nur das vor, was du wirklich für Sünde hältst, und zwar nicht im Allgemeinen oder unklar, sondern nenne die Art der Sünde und solche Umstände welche die Art ändern. Soweit du dich erinnerst, gib auch die Zahl an. Was nicht Sünde ist, wie Versuchungen, Schwierigkeiten im geistlichen Leben, bringe getrennt von den Fehlern vor, oder verschiebe es auf die außersakramentale Gewissenseröffnung. Fremde Schuld gehört nie in die Selbstanklage.

 

Nach dem Wort der Heiligen Schrift: "Wegen deiner nachgelassenen Sünden sei nicht ohne Furcht" (Sir 5,5) ist es empfehlenswert, außerdem seit der letzten Beichte begangenen Sünden auch frühere Sünden in einer allgemeinen Form in die Reue und das Bekenntnis aufzunehmen. Es wird dadurch die Reue sicherer und tiefer uns die erneute Absolution tilgt mehr und mehr die noch vorhandenen Überbleibsel dieser Sünden wie: böse Neigungen, Schwächen, Sündenstrafen.

 

Das Bekenntnis stellen wir so an: Wir beten das "Confiteor" bis "verbo et opere". Dann folgt das Sündenbekenntnis. Darauf fahren wir im Confiteor mit "mea culpa..." fort.

 

Den Zuspruch des Beichtvaters nimm mit dem dankbaren Glauben entgegen, daß seine Mahnungen durch die Gnade des Sakramentes eine besondere Kraft haben, dich zum Guten anzuregen.

 

Während der Lossprechung erwecke noch einmal einen herzlichen Reueakt und denke daran, wie in diesem Augenblick das Erlöserblut des makellosen Gotteslammes über deine Seele fließt und sie von aller Sünde reinigt, und wie der himmlische Vater im Kuß der Liebe dich wieder als sein geliebtes Kind aufnimmt.

 

Die dir auferlegte Buße verrichte alsbald und opfere sie Gott auf in Vereinigung mit den Verdiensten des Heilandes und aller Heiligen. Bei der Danksagung vergiss nicht, in der neugeschenkten oder gemehrten sakramentalen Gnade noch einmal einen herzlichen Reueakt zu erwecken.

 


Letzte Änderung: 13.12.2011 um 01:12

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