Ehesakrament
Das Ehesakrament 2. Teil |
Geschrieben von (ksf) am 18.11.2010 |
ALLGEMEINER ÜBERBLICK: 2. Teil
DIE EHE
6) Das Scheitern einer kirchlichen Ehe
a) Die Unauflöslichkeit der Ehe
b) Die Möglichkeit der Trennung
c) Keine Wiederverheiratung von Geschiedenen
d) Keine Wiederverheiratung von unschuldig Geschiedenen
e) Kein Kommunionempfang für wiederverheiratete Geschiedene
f) Die seelsorgliche Betreuung der wiederverheirateten Geschiedenen
g) Die hohen Anforderungen der christlichen Ehe
h) Die Problematik der liberalen Moral
i) Die Bestätigung der katholischen Lehre
j) Die Kirche als einziges Gegengewicht
7) Die wichtigsten Ehehindernisse
a) Blutsverwandtschaft
b) Unfähigkeit zum ehelichen Akt
c) Gemischte Ehe
- Treue zum katholische Glauben; katholische Erziehung der Kinder
- Rechtzeitige Information des Partners über diese Bedingungen
- Information des Partners über das Wesen der christlichen Ehe
d) Bestehendes Eheband
8) Die Ungültigkeit einer Ehe
a) Ein Irrtum der Person
b) Zwang und Angst
c) Eine Täuschung des Partners
d) Kein Wille zur Einheit und Unauflöslichkeit
e) Keine Anerkennung der sakramentalen Würde
VII DIE EHE – 2. Teil
6) DAS SCHEITERN EINER KIRCHLICHEN EHE
Nun wollen wir uns noch mit einer sehr ernsten Frage auseinandersetzen: Was geschieht, wenn eine kirchlich geschlossene Ehe scheitert? Da die kirchliche Ehe ein unauflöslicher Bund ist, stellen sich in solchen Fällen mehrere schwierige Fragen. Wir wollen deshalb versuchen, den kirchlichen Standpunkt zu diesen schwierigen Fragen kurz zu erläutern.
a) Die Begründung der Unauflöslichkeit der Ehe
Der Ausgangspunkt der kirchlichen Lehre im Hinblick auf die gescheiterten Ehen ist die Unauflöslichkeit der Ehe. Der Grund für die Unauflöslichkeit der Ehe ist die Tatsache, dass die Eheleute durch das Sakrament der Ehe von Gott verbunden sind. Nach der ausdrücklichen Lehre Jesu kann ein Bund, der von Gott geschlossen wurde, nicht vom Menschen gelöst werden (vgl. Mt 19,6). Zudem kann ein Sakrament, das ein unauslöschliches Zeichen in der Seele hinterlässt, nicht mehr rückgängig gemacht werden.
b) Die Trennung von Tisch und Bett
Die Erfahrung zeigt, dass es auch bei kirchlich geschlossenen Ehen Fälle gibt, in denen es zu einer totalen Zerrüttung der Ehe kommt (z. B. wenn eine Frau ständig von ihrem Mann geprügelt wird, oder wenn ein Mann ständig betrunken ist und sich womöglich an seinen Töchtern vergreift, oder wenn eine Frau ständig mit Liebhabern unterwegs ist und sich überhaupt nicht um die Familie kümmert, oder wenn die ewigen Streitereien zwischen Mann und Frau die Ehe zur Hölle machen...) Die Katholische Kirche weiß, dass es tatsächlich hoffnungslose Fälle gibt, in denen trotz intensiver Betreuung nichts zu machen ist. Für diese Fälle stimmt daher die Katholische Kirche der "Trennung von Tisch und Bett" zu. Konkret bedeutet das, dass die Ehepartner nicht mehr zusammenleben. Die Katholische Kirche betont aber, dass die beiden trotz der Trennung vor Gott verheiratet bleiben. Das Eheband bleibt also trotz der Trennung erhalten.
c) Keine Wiederverheiratung von Geschiedenen
Für getrennte Eheleute besteht nach katholischer Lehre keine Möglichkeit, zu Lebzeiten des Ehepartners kirchlich wieder zu heiraten. Eine Wiederverheiratung würde einmal gegen das göttliche Gebot verstoßen, welches den Ehebruch verbietet (6. Gebot). Sie würde aber auch gegen das Gebot Jesu verstoßen, welches klar und deutlich sagt: „Was Gott verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen.“ (Mt 19,6) Jesus sagt unmissverständlich: Jemand, der „eine andere heiratet, der begeht Ehebruch.“ (Mt 19, 9) Die Wiederverheiratung verstößt deshalb gegen ein göttliches Gebot und gegen ein Gebot Jesu Christi! Das Verbot der Wiederverheiratung ist also nicht nur ein kirchliches Verbot, sondern hat seinen Grund in einem Gebot Gottes und einem Gebot Jesu Christi! Manche verweisen darauf, dass es in der orthodoxen Kirche möglich sei, auch ein zweites Mal mit dem Segen der Kirche zu heiraten. Es muss hier aber klar gesagt werden, dass sich die orthodoxe Kirche in diesem Punkt nicht an das Gebot Jesu hält. Die orthodoxe Kirche beachtet auch nicht, dass Jesus ausdrücklich die Scheidungspraxis des Moses abgelehnt hat und daher gewiss keine Scheidung und Wiederverheiratung wollte (vgl. Mt 19, 7-8).
d) Keine Wiederverheiratung auch bei unschuldig Geschiedenen
Diese Worte Jesu, die die Scheidung klar und entschieden ablehnen, sind oft für unschuldig Geschiedene sehr hart. Diese Personen wurden gegen ihren Willen von ihrem Ehepartner geschieden, sie müssen oft die alleinige Verantwortung für die Kinder übernehmen oder dürfen ihre Kinder oft nur sporadisch sehen. Und nun wird ihnen gesagt, dass sie keinen anderen Partner haben dürfen. Das ist menschlich oft sehr schwer zu verstehen und zu verkraften. Warum sind aber Christus und die Kirche im Hinblick auf die Scheidung und Wiederverheiratung so unnachgiebig? Der Grund für die Ablehnung einer Wiederverheiratung von unschuldig Geschiedenen ist darin zu sehen, dass nach der Lehre Jesu Christi die Ehe ein von Gott gestifteter Bund ist. Die Ehe ist daher aus christlicher Sicht nicht nur ein menschlicher Vertrag, sondern auch ein göttliches Sakrament! Sie ist daher etwas Heiliges, das der menschlichen Willkür entzogen ist. Diese Tatsache aber, dass die Ehe ein Sakrament und etwas Heiliges ist, gilt auch für die unschuldig Geschiedenen! Die Unmöglichkeit einer Wiederverheiratung hängt also nicht von der Schuld oder Unschuld eines Ehepartners ab, sondern vom Sakrament und von der Heiligkeit des von Gott gestifteten Ehebundes. Diese vertiefte Sicht der Dinge müsste es auch einem unschuldig Geschiedenen verständlich machen, warum Christus und die katholische Kirche im Interesse der Heiligkeit der Ehe nicht eine Wiederverheiratung von Geschiedenen zulässt. Diese Sicht der Dinge sollte auch verständlich machen, dass die katholische Kirche in dieser delikaten Angelegenheit nicht einfach eigenmächtig entscheiden kann, sondern an die ausdrücklichen Gebote Gottes und Jesu Christi gebunden ist. Die Kirche hat nicht die Macht, Gebote Gottes und Gebote Jesu aufzuheben. Die kirchliche Gemeinschaft hat aber die Pflicht, alles zu unternehmen, um das schwere Schicksal vieler unschuldig Geschiedener zu lindern und ihnen jede nur mögliche Hilfe angedeihen zu lassen.
e) Kein Kommunionempfang für wiederverheiratete Geschiedene
Wiederverheiratete Geschiedene können nach kirchlicher Lehre nicht die Kommunion empfangen. Papst Johannes Paul II. hat zu dieser delikaten Frage in klarer Weise Stellung genommen: "Die Kirche betont trotz allem ihre Praxis, die auf der Heiligen Schrift beruht, die wiederverheirateten Geschiedenen nicht zur eucharistischen Kommunion zuzulassen." (Familiaris Consortio, 84) Worin besteht nun der eigentliche Grund für diese Praxis der katholischen Kirche? Die Kirche geht davon aus, dass jemand, der wiederverheiratet ist, im Zustand des Ehebruchs lebt. Wenn aber jemand im Ehebruch lebt, dann sündigt er in schwerwiegender Weise gegen ein göttliches Gebot und kann daher nicht die Kommunion empfangen. Die Kommunion ist nämlich ein reales Zeichen der innigsten Gemeinschaft mit Gott: Wenn nun ein Mensch durch eine schwerwiegende Sünde von Gott getrennt lebt, dann kann er nicht gleichzeitig die Kommunion als das Zeichen der innigsten Gemeinschaft mit Gott empfangen. Solange er in diesem Zustand bleibt, ist es für ihn nicht möglich, zur Kommunion zu gehen. Es heißt sogar in der Heiligen Schrift: „Wer also unwürdig von dem Brot isst und aus dem Kelch des Herrn trinkt, macht sich schuldig am Leib und am Blut des Herrn.“ (1 Kor 11, 27)
Trotz dieser fundierten Lehre hat die Kirche noch keinem Gläubigen, der wegen einer Wiederverheiratung gegen das Gebot Gottes verstoßen hat, den Beistand und die Zuwendung verweigert. Es wird auch kein Wiederverheirateter aus der Kirche ausgeschlossen, sondern jeder Wiederverheiratete bleibt Mitglied der Kirche. Die Kirche weiß sehr wohl um die innere Not vieler Menschen, die wiederverheiratet sind. Sie sucht nach Möglichkeiten, auch ihnen die Nähe Gottes zu vermitteln. Aber es muss auch jeder einsehen, dass die Kirche nicht ein göttliches Gebot und ein Gebot Jesu, die beide den Ehebruch und die Verheiratung mit einem anderen Partner verbieten, außer Kraft setzen kann. Sie kann daher auch nicht die Zulassung zum Kommunionempfang gewähren, solange der Zustand der Wiederverheiratung andauert. (Im Unterschied zu einer abgeschlossenen sündhaften Handlung - z. B. einem einmaligen Ehebruch, der deshalb auch vergeben werden kann - dauert die sündhafte Handlung bei einer Wiederverheiratung an und kann daher nicht vergeben werden).
f) Die seelsorgliche Betreuung der wiederverheirateten Geschiedenen
Die Kirche ist bemüht, auch die wiederverheirateten Geschiedenen seelsorglich zu betreuen. So heißt es im "Katechismus der Katholischen Kirche": "Den Christen, die in dieser Situation leben und oft den Glauben bewahren und ihre Kinder christlich erziehen möchten, sollen die Priester und die ganze Gemeinde aufmerksame Zuwendung schenken, damit sie sich nicht von der Kirche getrennt betrachten, an deren Leben sie sich als Getaufte beteiligen können und sollen." (KKK, § 1650). Papst Johannes Paul II. weist auch ganz konkret darauf hin, wie die wiederverheirateten Geschiedenen am Leben der Kirche teilnehmen können: "Sie sollen ermahnt werden, das Wort Gottes zu hören, am heiligen Messopfer teilzunehmen, regelmäßig zu beten, die Gemeinde in ihren Werken der Nächstenliebe und Unternehmungen zur Förderung der Gerechtigkeit zu unterstützen, die Kinder im christlichen Glauben zu erziehen und den Geist und die Werke der Buße zu pflegen, um so von Tag zu Tag die Gnade Gottes auf sich herabzurufen." (Johannes Paul II., "Familiaris Consortio", 84). Die Kirche kann aber die wiederverheirateten Geschiedenen nicht zum Empfang der Kommunion zulassen, da es sich bei der Wiederverheiratung um einen Verstoß gegen ein göttliches Gebot handelt, über das die Kirche nicht verfügen kann.
Aus diesem Grund sind auch verschiedene seelsorgliche Praktiken, die heute immer wieder zur Anwendung gelangen, nicht erlaubt. Eine dieser Praktiken besteht darin, dass der Seelsorger den Wiederverheirateten eine „Bußzeit“ verordnet, nach deren Ablauf er ihnen den normalen Empfang der Kommunion erlaubt. Da aber die sündhafte Handlung der Wiederverheiratung andauert, kann diese nicht durch eine „Bußzeit“ in Ordnung gebracht werden. Eine zweite Praxis besteht darin, dass der Seelsorger den Wiederverheirateten empfiehlt, selbst nach eigenem Gewissen zu entscheiden. Da sich aber das Gewissen nicht gegen göttliche Gebote und Gebote Jesu richten kann, kann es sich nicht über den Zustand der Sünde hinwegsetzen und sich für den Empfang der Kommunion entscheiden.
Die Kirche kann also nicht die Unauflöslichkeit der Ehe in Frage stellen. Deshalb kommt sie folgerichtig zu dem Schluss: "Die Aussöhnung durch das Bußsakrament kann nur solchen gewährt werden, die es bereuen, das Zeichen des Bundes und der Treue zu Christus verletzt zu haben, und sich verpflichten, in vollständiger Enthaltsamkeit zu leben." (KKK, § 1650)
g) Die hohen Anforderungen der christlichen Ehe
Wenn wir diese Standpunkte der kirchlichen Lehre überdenken, so wird uns bewusst, dass die katholische Ehe hohe Anforderungen an die Eheleute stellt. Sie fordert die Ausschließlichkeit und Unauflöslichkeit, sie verlangt die Bereitschaft zu Kindern sowie die gegenseitige Heiligung der Eheleute. Eine solche Ehe kann nur dann gelingen, wenn ihr eine gediegene Vorbereitung vorausgeht. Beide Partner müssen bewusst versuchen, die Ehe im christlichen Geist zu führen. Die katholische Ehe verlangt aber auch die bewusste Einbeziehung Gottes in die Ehe: Nur mit der Hilfe Gottes ist der Mensch imstande, den Anforderungen einer christlichen Ehe gerecht zu werden. Wenn sich die Eheleute aber darum bemühen, ihre Ehe im Geist Gottes und mit der Hilfe Gottes zu führen, dann gewährt diese Ehe ein solides Glück auf Erden und eine großartige Gelegenheit zur gegenseitigen Heiligung im Hinblick auf die Ewigkeit.
h) Die Problematik der liberalen Moral
Die Bedeutung und der Wert einer christlichen Ehe wird uns heute auch durch das zunehmende Scheitern der liberalen Moral bewusst. Wir können heute allgemein feststellen, dass die Ehe und die Familie in hohem Maß gefährdet sind. Die Infragestellung der Ehe begann vor einigen Jahrzehnten, als die vor-ehelichen Beziehungen immer mehr zur allgemeinen Praxis wurden. Inzwischen sind aus den vor-ehelichen Beziehungen schon längst un-eheliche Beziehungen geworden. Mann und Frau leben zusammen und übernehmen keine definitive Verantwortung für den Partner. An die Stelle einer dauerhaften Bindung tritt eine un-verbindliche Beziehung auf Zeit. Ein großer Teil unserer jungen Leute verzichtet bewusst auf Ehe und Familie. Und bei den jungen Leuten, die sich zur Ehe entschließen, kommt es in erschreckend vielen Fällen zu einer Scheidung. Viele probieren es dann mit mehr oder weniger Erfolg ein zweites und ein drittes Mal... Diese allzu freien Formen der Liebe haben zu dramatischen Entwicklungen geführt: In unserer Gesellschaft fehlen heute weitgehend die festen Bindungen der Ehe und Familie, die dem Einzelnen und der Gesellschaft Halt und Festigkeit geben. Dafür haben wir viele gescheiterte Ehepartner, die unter Enttäuschungen, Depressionen und Einsamkeit leiden. Wir haben viele Kinder, die kein Nest und keine Geborgenheit haben. Diese Kinder haben keine Elternpaar und werden oft allen möglichen Ersatzleuten und Ersatzinstitutionen übergeben. Bei diesen Kindern kommt es oft zu spürbaren erzieherischen Defiziten sowie zu Aggressionen und Depressionen. Diese vernachlässigten Kinder überfordern oft die Schule und die Gesellschaft. Alle diese Erscheinungen führen dazu, dass die ganze Gesellschaft zunehmend chaotisch wird und sich immer mehr auflöst!
Gleichzeitig führt die un-eheliche Praxis auch zu einem dramatischen Rückgang der Geburten. Bei den vor- und un-ehelichen Beziehungen sind Kinder von vornherein nicht vorgesehen. Sollte es trotz aller Verhütungsmittel zu einer Schwangerschaft kommen, so wächst das Kind ohne vollständige Familie heran. In vielen Fällen führt eine unvorhergesehene Schwangerschaft leider auch zur Abtreibung. Aber auch bei den normalen Ehen sind Kinder sehr spärlich geworden: In Westdeutschland haben 25 Prozent aller Ehepaare keine Kinder, 30 Prozent haben 1 Kind, 35 Prozent haben 2 Kinder. Zum Erhalt der Bevölkerung müsste ein Ehepaar im Durchschnitt etwa 2,7 Kinder haben. Derzeit aber haben wir in einigen Industrieländern einen Durchschnitt von 1,1 bis 1,9 Kindern pro Ehepaar. Laut neuesten Statistiken haben wir bereits in 70 Ländern eine Unterbevölkerung! Mit diesem Bevölkerungsschwund hängen zum Teil auch die Probleme mit den Renten zusammen: Wenn keine Jungen nachkommen, können die Alten nicht versorgt werden. Dieser Bevölkerungsschwund schafft aber auch wirtschaftliche Probleme: Jüngsten Berechnungen zufolge brauchen wir in Europa pro Jahr 6 Millionen Einwanderer, um das Wirtschaftsniveau und den Wohlstand zu erhalten. Das wären dann in den nächsten 20 Jahren 120 Millionen Einwanderer aus nichteuropäischen Ländern.
i) Die Bestätigung der katholischen Lehre
Angesichts solcher Entwicklungen muss uns bewusst werden, dass die liberale Moral der vergangenen Jahrzehnte zu einem ungeheueren menschlichen, psychologischen, erzieherischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bankrott geführt hat. Die totale Freizügigkeit im partnerschaftlichen und sexuellen Bereich hat uns zu einer bedrohlichen "Kultur des Todes" geführt, die unsere reichen Völker mit Riesenschritten in den Untergang führt! Wir befinden uns heute genau in der gleichen Situation wie verschiedene andere Völker in der Geschichte, die trotz (oder wegen) einer hohen Kultur lautlos untergegangen sind.
Wenn wir diese höchst problematische Situation mit nüchternem Blick betrachten, gelangen wir zur Erkenntnis, wie richtig und realistisch die Grundsätze der katholischen Ehemoral sind. Es wird uns dann bewusst, dass Jesus Christus recht hatte, wenn er unerbittlich an der Unauflöslichkeit der Ehe festhielt. Die Infragestellung der Unauflöslichkeit der Ehe ist nämlich der schleichende Anfang vom tragischen Ende.
j) Die Kirche als Gegengewicht
Die katholische Kirche war viele Jahrzehnte lang das einzige moralische Gegengewicht zu den unheilvollen Bestrebungen der liberalen Moral. Die Päpste waren oft die einzigen Rufer in der Wüste, die vor den Folgen dieser Unmoral warnten. Sie wurden von den Medien bekämpft und als die letzten Trottel hingestellt. Sie wurden aber auch von den eigenen Leuten verspottet und verlacht. Selbst angesehene Moraltheologen weichten die katholische Ehemoral heimlich auf und passten sie dem Zeitgeist an. Auf diese Weise huldigten diese modernen aufgeklärten Geister dem angeblichen Fortschritt, bis dieser sich als fortschreitender Wahnsinn erwies! Heute erkennen viele hellsichtige Zeitgenossen, dass die Kirche recht hatte, wenn sie auf gewisse moralische Grundsätze hinwies. Viele Psychologen und Pädagogen erklären uns, dass wir nur durch intakte Ehen und Familien die psychischen und pädagogischen Probleme in den Griff bekommen. Viele Politiker sagen uns, dass wir nur bei entsprechender Kinderzahl den Generationenvertrag zwischen Alter und Jugend verlängern können. Sogar die Wirtschaftsfachleute beginnen zu begreifen, dass die Produktion und der Markt auf eine entsprechende Anzahl von Nachkommen angewiesen sind. Und auch bei den Theologen dürfen wir hoffen, dass sie die Gültigkeit der christlichen Moral wieder tiefer erkennen. Unsere ganze Gesellschaft aber schuldet der Kirche großen Dank, dass sie in den verrückten Jahrzehnten der moralischen Anarchie nicht kapituliert hat und auf diese Weise die moralischen Grundwerte gerettet hat. Auf dem Fundament dieser Werte gilt es jetzt, mit dem Wiederaufbau der Moral zu beginnen!
7) DIE EHEHINDERNISSE
Wir wollen nun noch auf die wichtigsten Ehehindernisse hinweisen. Es gibt einige Ehehindernisse, die jede Ehe von vornherein ausschließen. Bei anderen Hindernissen hingegen kann unter bestimmten Bedingungen eine Dispens (= spezielle Erlaubnis durch Aufhebung des Hindernisses) gewährt werden.
a) Blutsverwandtschaft
Eine Ehe kann nicht zwischen Menschen geschlossen werden, die in der geraden Linie miteinander verwandt sind (Vorfahren und Nachkommen). In der Seitenlinie ist die Ehe ungültig bis zum vierten Grad einschließlich (= Cousin bzw. Cousine zweiten Grades) (can. 1091).
b) Unfähigkeit zum ehelichen Akt
Eine Ehe kann nicht geschlossen werden, wenn bei Mann oder Frau eine der Ehe vorausgehende und dauernde Unfähigkeit zum ehelichen Akt vorliegt. Hingegen macht Unfruchtbarkeit (Impotenz) die Ehe weder unerlaubt noch ungültig (can. 1084).
c) Gemischte Ehe
Die Ehe zwischen einem Katholiken und einem nicht-katholischen Christen (can. 1024) oder zwischen einem Katholiken und einem Nicht-Getauften (Nicht-Christen, Atheisten) (can. 1086) erfordert eine Dispens von Seiten der zuständigen kirchlichen Behörde, die an folgende drei Bedingungen gebunden ist:
- Treue zum katholischen Glauben; katholische Erziehung der Kinder
Der katholische Partner darf nicht von seinem Glauben abfallen; er muss nach Kräften alles tun, dass alle seine Kinder in der katholischen Kirche getauft und erzogen werden (can. 1125).
- Rechtzeitige Information des Partners über diese Verpflichtungen
Der katholische Partner muss seinen Partner rechtzeitig über diese Verpflichtungen unterrichten, sodass feststeht, dass er wirklich über diese Verpflichtungen des katholischen Partners Bescheid weiß (can. 1125).
- Information des Partners über das Wesen der christlichen Ehe
Der katholische Partner muss seinen Partner über die Zwecke und Wesenseigenschaften der christlichen Ehe informieren, die von keinem der beiden ausgeschlossen werden dürfen (can. 1125).
d) Bestehendes Eheband
Ein Ehehindernis ist auch ein bestehendes Eheband durch eine frühere Ehe, wenn der Ehepartner noch am Leben ist. In einem solchen Fall kann eine neue Ehe nur unter einer der folgenden Voraussetzungen geschlossen werden: 1) Nach dem Tod des Ehegatten, mit dem die frühere Ehe geschlossen wurde. 2) Nach der Annullierung bzw. Ungültigkeitserklärung der ersten Ehe, die durch ein kirchliches Gericht ausgesprochen werden muss. Eine neue Ehe kann also erst dann geschlossen werden, wenn keine Bindung durch ein Eheband gegeben ist.
8) DIE UNGÜLTIGKEIT EINER EHE
Es gibt auch Fälle von ungültigen Ehen. Unter der Ungültigkeit einer Ehe versteht man, dass eine vermeintliche Ehe in Wirklichkeit nicht zustande gekommen ist und daher nie bestanden hat. Für die Ungültigkeit einer Ehe gibt es verschiedene Gründe:
a) Ein Irrtum in der Person
Eine Ehe ist ungültig, wenn ein Irrtum in der Person vorliegt. Ein solcher Irrtum ist dann gegeben, wenn jemand aufgrund verschiedener Umstände nicht wissen konnte, welche Person er geheiratet hat (can. 1097).
b) Zwang und Angst
Eine Ehe ist ungültig, wenn sie durch Zwang oder Angst zustande gekommen ist. Wenn ein Partner von jemandem zur Ehe gezwungen wurde oder die Ehe aus Angst geschlossen hat, so verstößt dies gegen die Voraussetzung, dass die Ehe eine freie Entscheidung sein muss (vgl. Wesenselemente der Ehe, Kap. 2, 2, a) (can. 1103).
c) Eine arglistige Täuschung des Partners
Eine Ehe ist auch ungültig, wenn sie durch eine arglistige Täuschung des Partners zustande gekommen ist, die die Gemeinschaft des ehelichen Lebens schwer stören kann. Wenn also jemand einen Partner bewusst täuscht und diesem dadurch schwere Nachteile entstehen, so ist die Ehe null und nichtig (can. 1098).
d) Kein Wille zu Einheit und Unauflöslichkeit
Eine Ehe ist dann auch ungültig, wenn bei der Eheschließung nicht der Wille besteht, die Einheit und Unauflöslichkeit der Ehe anzuerkennen. Wenn also jemand von vornherein nicht die Absicht hat, die Ehe als eine ausschließliche und unauflösliche Bindung einzugehen, so fehlen bei dieser Ehe zwei Wesenselemente (vgl. Wesenselemente der Ehe, 2. Kap., 2, b) (can. 1099).
e) Keine Anerkennung der sakramentalen Würde
Eine Ehe ist schließlich auch ungültig, wenn bei der Eheschließung nicht der Wille besteht, die sakramentale Würde der Ehe anzuerkennen. Wenn also jemand von vornherein nicht die Absicht hat, die Ehe als ein Sakrament anzusehen, so fehlt bei dieser Ehe das wesentliche Element für eine katholische Ehe (can. 1099).
Die Ungültigkeit einer Ehe muss von einem kirchlichen Gericht (Tribunal) festgestellt werden. Zur Überprüfung der Ungültigkeit werden Zeugen angehört, die ihre Aussagen mit einem Eid bestätigen müssen. Es besteht die Möglichkeit, einen Prozess über drei Instanzen zu führen: Über das Diözesan-Gericht, über das Metropolitan-Gericht und über die Sacra Rota im Vatikan. Wenn das Kirchengericht zu dem Urteil gelangt, dass die Ehe ungültig war und damit nie bestanden hat, können beide Partner wieder kirchlich heiraten.
Letzte Änderung: 19.11.2010 um 15:40
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