Sakrament der Versöhnung

Das Sakrament der Busse - Die hl. Beichte - 2. Teil

Geschrieben von (ksf) am 18.11.2010
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ALLGEMEINER ÜBERBLICK: 2. Teil

DIE BUSSE

5) Der Sinn der Beichte

     a) Das Bekenntnis der Sünden

     b) Eine gründliche Auseinandersetzung

     c) Eine objektive Diagnose

     d) Eine Therapie im Namen Gottes

     e) Die definitive Vergebung

     f) Keine Therapie ohne Gespräch

     g) Die Beichte ist keine Psychotherapie

     h) Der fragwürdige Ersatz

     i) Der Segen eines guten Seelenführers

 

6) Der Ablauf der Beichte

     a) Die Gewissenserforschung

     b) Die Reue

     c) Der Vorsatz

     d) Das Sündenbekenntnis

     e) Die Lossprechung

     f) Die Erneuerung durch die Gnade

     g) Die Erneuerung durch die Buße

7) Die Generalabsolution

8) Die Bußandacht

9) Der Ablass

     a) Die Läuterung der Seele

     b) Der Ersatz für die Sündenstrafen

     c) Der Ablass

     d) Die Arten der Ablässe

     e) Besondere Ablässe

 

IV  DIE BUSSE – 2. Teil

5) DER SINN DER BEICHTE

Jesus Christus hat mit dem Bußsakrament ein eigenes Sakrament zur Vergebung der Sünden gestiftet. Nach seiner Auferstehung wandte er sich an die Apostel und sagte zu ihnen: "Empfangt den Heiligen Geist! Wem ihr die Sünden vergebt, dem sind sie vergeben; wem ihr die Vergebung verweigert, dem ist sie verweigert." (Joh 20,22-23) Jesus erteilte also den Aposteln den Auftrag, den Menschen die Sünden zu vergeben. Die Apostel sollen mit seiner Vollmacht und in seinem Namen die Menschen von den Sünden lossprechen. Dieser Auftrag und diese Vollmacht ist dann auf die Priester übergegangen, die bis heute im Namen Jesu den Menschen die Sünden vergeben.

a) Das Bekenntnis der Sünden

Jesus hat bei der Einsetzung des Bußsakraments gesagt, dass die Apostel bzw. die Priester die Vergebung der Sünden gewähren oder auch verweigern können. Das bedeutet aber offensichtlich, dass der Priester vor der Vergebung der Sünden überprüfen muss, um welche Sünden es sich handelt, und ob der Gläubige seine Sünden wirklich bereut. Die Vergebung der Sünden setzt also das Bekenntnis und die Reue des Sünders voraus. Erst nach dem Bekenntnis der Sünden und nach dem Reue-Akt kann der Priester den Gläubigen von seinen Sünden lossprechen.

Dieses Bekenntnis der Sünden bereitet nicht wenigen modernen Menschen Schwierigkeiten. Viele fragen sich, warum sie einem Priester ihre Sünden bekennen sollen. Sie sind der Meinung, dass es genügt, die Sünden vor Gott zu bekennen. Wenn wir uns die Sache einmal etwas genauer überlegen, stellen wir fest, dass es doch mehrere triftige Gründe gibt, warum Jesus gerade diese Form des Bußsakraments bestimmt hat.

b) Eine gründliche Auseinandersetzung

Für die Beichte spricht zunächst, dass sie den Gläubigen zu einer gründlichen Auseinandersetzung mit seinem inneren Zustand führt. Der Gläubige ist durch die Beichte genötigt, sich aufrichtig und gewissenhaft zu fragen, wie es um sein Verhältnis zu Gott steht. Er ist gezwungen, über sich nachzudenken und seine Sünden und Fehler vor Gott zu erkennen. Auf diese Weise kommt es zu einem viel klareren Bewusstsein der eigenen Fehler und Sünden. Das Aussprechen der Sünden führt dann aber auch zu einer psychologischen Befreiung: Viele Menschen leiden oft unter der Last ihrer inneren Schuld und sind froh und dankbar, wenn sie ihre Sünden und Fehler, aber auch ihre Ängste und Nöte aussprechen können. Sie spüren sich dann wie von einer großen Last befreit.

c) Eine objektive Diagnose

Von großer Bedeutung ist dann auch das Beichtgespräch, das dem Sündenbekenntnis folgt. Durch dieses Gespräch mit dem Priester wird dem Beichtenden bewusst, wie er seine Sünden zu beurteilen hat. Wir alle wissen, wie leicht sich der Mensch etwas vormacht, wie er nach Ausreden sucht und wie er sich sogar die Gebote zurechtbiegt. Durch das Gespräch mit dem Priester kommt es zu einer objektiven Diagnose: Der Beichtvater sagt dem sündigen Menschen, wie es tatsächlich um seine Seele bestellt ist. Der Priester ist wie ein guter Arzt, der dem Patienten aufgrund seines theologischen Fachwissens und seiner seelsorglichen Erfahrung sagen kann, was ihm wirklich fehlt. Auf diese Weise wird aber der Mensch vor einer Fehleinschätzung seiner seelischen Situation bewahrt. Er weiß dann in bestimmten Fällen um den Ernst seiner Lage, und kann so sein Leben ändern, bevor es zu spät ist.

d) Eine Therapie im Namen Gottes

Das Beichtgespräch bietet dann aber auch die Gelegenheit zu einer Therapie. Der Priester kann dem Menschen Ratschläge geben, damit er in Zukunft nicht mehr die gleichen Fehler begeht. Er kann den Gläubigen ermahnen und ermutigen, er kann ihm raten und ihn trösten. Er kann ihm Wege zeigen, die es ihm ermöglichen, ein neuer Mensch zu werden. Entscheidend ist aber, dass der Priester dabei immer klar vor Augen hat, dass er im Namen Gottes spricht. Er ist verpflichtet, den eindeutigen Standpunkt der Gebote Gottes und der Kirche zu vertreten. Der Beichtvater muss also neben dem Verständnis und der Güte für den Sünder auch den Mut zur vollen Wahrheit haben. Er muss dem Beichtenden klar und deutlich sagen, was bei ihm nicht stimmt und was er ändern muss. Alles andere wäre ein Betrug am Sünder, für den sich der Priester einmal vor Gott verantworten muss!

e) Die definitive Vergebung

Die Beichte bei einem Priester hat dann auch den Vorteil, dass mit der Lossprechung die Sünden definitiv vergeben sind. Der Mensch kann beruhigt sein, dass nun sein Verhältnis zu Gott wieder in Ordnung ist. Ohne eine solche Lossprechung bleibt in vielen Menschen ein Zweifel bestehen, ob ihnen Gott wirklich vergeben hat. Trotz intensiver Reue sind solche Menschen oft voller Skrupel und Ängste, ob ihnen Gott tatsächlich vergeben hat. Die Beichte und die Lossprechung schaffen hier klare Verhältnisse: Sie vermitteln dem Menschen die Gewissheit, dass Gott ihm durch den Priester definitiv die Sünden vergeben hat.

f) Keine Therapie ohne Gespräch

Wir können schließlich feststellen, dass das Gespräch die Voraussetzung jeder Therapie ist. Das offene Gespräch deckt die inneren Probleme und Nöte des Menschen auf und ermöglicht dadurch eine Hilfe von außen. Genauso wie der Arzt und der Psychologe ein offenes Gespräch mit einem Patienten führen muss, um ihm helfen zu können, muss auch der Priester mit dem Sünder sprechen, damit er ihm helfen und raten kann. Das offene Gespräch zwischen Priester und Sünder ist also eine unbedingte Voraussetzung für eine innere Heilung des Menschen!

g) Die Beichte ist keine Psychotherapie

Trotz dieser therapeutischen Elemente darf die Beichte nicht mit einer psychotherapeutischen Sitzung verwechselt werden. Die Psychotherapie geht von psychologischen und medizinischen Maßstäben aus, bei der Beichte geht es hingegen um das Verhältnis von Mensch und Gott. Die Psychotherapie versucht durch psychologische und medizinische Methoden zu heilen, die Beichte heilt hingegen durch die Vergebung und die Gnade Gottes. Es gibt zwar gewisse Berührungspunkte zwischen Psychotherapie und Beichte (und deshalb sollte ein Priester auch über bestimmte psychologische Grundkenntnisse verfügen), aber ihr Ausgangspunkt, ihre Heilmittel und ihr Ziel sind grundlegend verschieden. Aus diesem Grund kann auch der Priester kein Psychotherapeut, und der Psychotherapeut kein Ersatz für den Priester sein.

h) Der fragwürdige Ersatz

In diesem Zusammenhang wollen wir noch auf eine interessante Beobachtung hinweisen: Seitdem der moderne Mensch den Beichtvater meidet, wendet er sich an alle möglichen Ersatzfiguren, wie z. B. Psychologen, Therapeuten, Astrologen, Gurus, Schamanen, Magier und Hexen. Bei den Gesprächen und Sitzungen wird er von diesen Leuten oft über die intimsten Dinge aus seinem Leben befragt. Meistens dauern die Sitzungen auch wesentlich länger als eine Beichte. In vielen Fällen muss er zu mehreren Sitzungen erscheinen, und vor allem muss er oft riesige Summen hinlegen. In allen diesen Praktiken zeigt sich die geheime Sehnsucht des Menschen, mit anderen über seine Probleme und Schwierigkeiten zu sprechen. Der Mensch braucht jemanden, der ihm zuhört und der ihm helfen kann. Er sucht nach Klarheit über sich selbst, nach höheren Weisungen für die eigenen Entscheidungen, nach einer überirdischen Hilfe und Erlösung für das eigene Leben. Es ist erschreckend, wie viele Menschen sich dabei auch okkulten Mächten ausliefern, anstatt vom christlichen Angebot Gebrauch zu machen.

i) Die Ohnmacht der Therapeuten

Das Tragische an der ganzen Sache ist aber, dass die verschiedenen Therapeuten dem Menschen nicht die Sünden vergeben und die Schuld wegnehmen können. Sie können ihn zwar fachlich und menschlich betreuen, aber sie haben keine göttlichen Vollmachten. Sie können ihm auch erklären, wie es zu Fehlverhalten und Schuld kommt, aber sie können ihn nicht von seinen Sünden lossprechen und von der Last seiner Schuld befreien. Sie haben zwar psychotherapeutische Methoden, um seine Psyche zu regenerieren, aber sie haben nicht die göttliche Macht, seine verletzte Seele zu heilen und seine tote Seele wieder mit göttlichem Leben zu erfüllen..

j) Der Segen eines guten Seelenführers

Zuletzt wollen wir noch darauf hinweisen, dass jeder Gläubige, der einen guten Seelenführer hat, in seiner seelischen Entfaltung viel schneller vorankommt, als einer, der sich nur selbst analysiert. Genauso wie ein guter Lehrer oder ein begabter Trainer verschiedene Fähigkeiten des Menschen entwickeln kann, so kann auch ein guter Seelenführer die seelischen Fähigkeiten eines Menschen entfalten. Und so wie ein guter Lehrer oder ein begabter Trainer seinen Schützling vor vielen Irrwegen und Verletzungen bewahren kann, so kann auch ein guter Seelenführer einen Menschen vor vielen inneren Fehlentwicklungen bewahren. Es lohnt sich also, einen guten Seelenführer und Beichtvater zu haben!

6) DER ABLAUF DER BEICHTE

Der Empfang des Bußsakraments erfolgt in mehreren Schritten, die wir hier kurz in Erinnerung rufen wollen.

a) Die Gewissenserforschung

Die Vorbereitung auf die Beichte beginnt mit einer aufrichtigen Gewissenserforschung. Der Mensch muss sich dabei in aller Ehrlichkeit fragen, wie sein Leben vor Gott aussieht. Als Maßstab für seine Gewissenserforschung stehen ihm die Zehn Gebote und die Gebote der Kirche zur Verfügung. Anhand dieser Maßstäbe ist es für ihn möglich, in objektiver Weise seine innere Situation vor Gott zu erkennen.

Es ist auch wichtig, dass der Mensch vor der Gewissenserforschung ein Gebet zum Heiligen Geist spricht und ihn um seine Erleuchtung bittet. Nur das Licht Gottes ist imstande, die verborgenen Abgründe der Seele zu erhellen und so die Sünden bewusst zu machen.

Bei der Gewissenserforschung kann ein sogenannter "Beichtspiegel" sehr hilfreich sein. Der Beichtspiegel baut auf den Zehn Geboten und auf den Geboten der Kirche auf. Er erinnert den Gläubigen an verschiedene Sünden und ermöglicht so eine gute Vorbereitung auf die Beichte.

Die Zehn Gebote

Erstes Gebot:    Glaube an Gott, Gottvertrauen, Gebet

Zweites Gebot:  Fluchen, falsches Schwören, Gotteslästerung

Drittes Gebot:   Sonntagsmesse, Sonntagsheiligung

Viertes Gebot:   Eltern, Kinder, Familie

Fünftes Gebot:   Schädigung der Gesundheit, Gewalt, Abtreibung, Euthanasie, Mord

Sechstes Gebot: Onanie, Zusammenleben, Ehebruch, Wiederverheiratung Geschiedener

Siebtes Gebot:   Diebstahl, Beschädigung von fremdem Eigentum, ungerechte Einkünfte

Achtes Gebot:   Lüge, Betrug, Verleumdung, Spott, Rufmord

Neuntes Gebot: Pornographie, Begehren von fremden Partnern

Zehntes Gebot: Neid, Missgunst

Die Gebote der Kirche

Erstes Gebot:    Messe an Sonn- und Feiertagen

Zweites Gebot: Freitags-Gebot: Verzicht auf Fleisch bzw. ein Opfer nach eigener Wahl

Drittes Gebot:  Fastenzeit: Kein Fleisch am Freitag; Abbruchsfasten am Aschermittwoch

                         und am Karfreitag

Viertes Gebot:  Kommunionempfang in der österlichen Zeit

Fünftes Gebot: Beichte in der österlichen Zeit

b) Die Reue

Die Beichte erfordert dann auch, dass der Mensch seine Sünden bereut und sich von seinen Sünden innerlich distanziert. Es muss dem Menschen leid tun, dass er gesündigt hat. Es muss ihm leid tun, dass er sich von Gott, dem er alles Gute verdankt, getrennt hat. Wenn der Mensch aus Liebe oder aus Furcht gegenüber Gott seine Sünde bereut, so wird damit offenkundig, dass er ein neues Leben beginnen will.

c) Der Vorsatz

Schließlich braucht es zur Beichte auch noch den Vorsatz. Der Mensch muss sich ernsthaft vornehmen, in Zukunft ein besseres Leben zu führen. Die Erfahrung lehrt, dass es nicht sehr sinnvoll ist, wenn man sein ganzes Leben auf einmal ändern will. (Es gibt zwar auch totale Bekehrungen, aber diese sind eher selten und bedürfen einer besonderen Gnade Gottes.) Es ist besser, sein Leben schrittweise zu erneuern. Es sollte auch nicht gleich der größte Fehler bekämpft werden: Oft ist es klüger, zunächst kleinere Fehler zu bekämpfen; wenn man dann durch kleinere Siege innerlich stärker geworden ist, kann man sich auch an schwerere Brocken heranwagen. Wichtig ist, dass der Mensch bei seinem Bemühen immer auch Gott um seine Hilfe bittet. Mit der Gnade Gottes ist es möglich, auch die schwersten Fehler abzulegen. Jesus versichert uns: "Was für Menschen unmöglich ist, ist für Gott möglich." (Lk 18,27).

d) Das Sündenbekenntnis

Nach der Vorbereitung folgt dann das Sündenbekenntnis. Durch das Bekenntnis der Sünden klagt sich der Mensch vor Gott an und bekennt sich als Sünder. Er stellt sich dem Gericht Gottes und der Kirche und bittet um die Vergebung seiner Sünden. Der Beichtvater muss als Beauftragter und Bevollmächtigter Jesu Christi feststellen, wie es innerlich um diesen Menschen steht und welche Sünden er gegenüber Gott begangen hat. Nach dem Sündenbekenntnis folgt dann das Beichtgespräch, in dem der Priester auf die Sünden des Gläubigen eingeht und ihm hilft, sein Leben vor Gott richtig zu beurteilen. Er hat dabei auch die Aufgabe, den Beichtenden zu mahnen und zu ermutigen, er muss ihm raten und Trost zusprechen.

e) Die Lossprechung

Im Anschluss an das Beichtgespräch erfolgt dann die Lossprechung von den Sünden. Im Auftrag und mit der Vollmacht Jesu Christi (vgl. Joh 20,23) spricht der Priester den Beichtenden von seinen Sünden los. Auf diese Weise kommt es zur Versöhnung mit Gott und zur Aufhebung jeder Trennung von Gott. Gerade in diesem Akt der Sündenvergebung kommt die Einzigartigkeit des Christentums besonders deutlich zum Ausdruck: Während die anderen Religionen die Vergebung der Sünden an alle möglichen (und unmöglichen) Leistungen des Menschen knüpfen, ist die Vergebung der Sünden im Christentum ein Geschenk! Jesus Christus hat den Menschen durch sein stellvertretendes Sühneleiden erlöst und gewährt ihm die Erlösung durch das Sakrament der Buße. Der Mensch muss nur bereit sein, zu Gott umzukehren und sich von ihm die Vergebung schenken zu lassen!

f) Die Erneuerung durch die Gnade

Beim Empfang des Bußsakraments erhält der Mensch neben der Vergebung der Sünden auch die Kraft zu einem neuen Leben. Gott schenkt ihm die Gnade zu einem Neubeginn und gibt ihm die Kraft, bestimmten Versuchungen zu widerstehen. Wer regelmäßig beichten geht, wird feststellen, dass er langsam, aber sicher innerlich geheilt wird und von bestimmten Sünden loskommt. Trotz aller schmerzlichen Rückfälle kommt es also mit der Gnade Gottes zu einer allmählichen Erneuerung und Erlösung des Menschen. Manchmal kann es aber auch vorkommen, dass Gott dem Menschen bestimmte Schwächen lässt, damit er nicht hochmütig wird und beständig an sich arbeitet. In solchen Fällen ist die Schwäche ein Schutz und eine Herausforderung für den Menschen. Dank dieser Schwäche lernt der Mensch, noch mehr an Gott zu glauben und auf Gott zu vertrauen. Durch diese Schwäche weiß er sich Gott noch mehr verbunden. Er kann wie Paulus sagen: "Viel lieber also will ich mich meiner Schwachheit rühmen, damit die Kraft Christi auf mich herabkommt... denn wenn ich schwach bin, bin ich stark." (2 Kor 12,9-10)

g) Die Erneuerung durch die Buße

Zur Erneuerung des Menschen trägt dann auch die Buße bei, die dem Gläubigen vom Beichtvater aufgetragen wird. Bei der Buße kann es sich um verschiedene Gebete, aber auch um bestimmte Werke handeln. Die Buße hat eine mehrfache Bedeutung: Sie ist zunächst eine Sühne für die begangenen Sünden und ein Mitwirken an der Erlösung durch Jesus Christus (vgl. Kol 1,24); sie dient aber auch der Reinigung und Wiederherstellung des inneren Menschen, der von der Sünde geschädigt worden ist. Sie soll aber auch seinen verkehrten Neigungen entgegenwirken und allmählich seine Gesinnung ändern; sie ist schließlich auch eine Wiedergutmachung für begangenes Unrecht. Auf diese Weise hat die Buße eine sühnende, reinigende, therapeutische und wiedergutmachende Funktion.

Zusammenfassend können wir sagen, dass die Buße zur Umkehr des Menschen, zur Versöhnung mit Gott und zur Erneuerung des Lebens führt. Durch das Sakrament der Buße schenkt Gott dem Menschen die Möglichkeit, die Sünde zu überwinden und das ewige Heil zu erlangen.

7) DIE GENERALABSOLUTION

In besonderen Notfällen gibt es statt der Einzelbeichte auch die Möglichkeit einer Generalabsolution (= allgemeine Lossprechung). Es handelt sich dabei um Situationen, in denen es dem Priester nicht möglich ist, vielen Menschen durch eine Einzelbeichte die Sünden zu vergeben. Konkret kann es sich dabei um Naturkatastrophen, Seuchen, Schiffsunglücke, Bombardierungen, Einsätze im Krieg usw. handeln, bei denen die Menschen oft nicht mehr die Gelegenheit und die Zeit zu einer Einzelbeichte haben. In solchen Fällen (und nur in solchen Fällen!) kann der Priester nach einer entsprechenden Vorbereitung der Beichtwilligen (Gewissenserforschung, Reue) die Generalabsolution erteilen. Die Generalabsolution erfolgt durch die öffentlich ausgesprochene Lossprechung für die versammelten Gläubigen. Die Lossprechung gilt aber nur bedingt: Die Gläubigen müssen also - sofern sie die Notsituation überleben - bei nächster Gelegenheit zur Einzelbeichte gehen. Sollten sie hingegen in der Notsituation ihr Leben verlieren, so gilt die Generalabsolution vor Gott wie die Lossprechung bei einer normalen Beichte mit einem Sündenbekenntnis.

8) DIE BUSSANDACHT

Im Rahmen des Bußsakraments wollen wir auch kurz auf die Bußandacht zu sprechen kommen. Die Bußandacht hat die Aufgabe, in den Gläubigen den Geist der Umkehr und der Buße zu erwecken. Während der Bußandacht werden deshalb verschiedene geistliche Übungen verrichtet, die diesem Ziel förderlich sind. Zu diesen Übungen gehören gewöhnlich das Schuldbekenntnis, verschiedene Lesungen, eine Predigt, eine Anleitung zur Gewissenserforschung, Reuegebete und Gesänge. Die Bußandacht ist vor allem als Vorbereitung für den Empfang des Bußsakraments gedacht. Es soll aber ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass die Bußandacht kein Ersatz für die persönliche Beichte ist (!). Der Besuch der Bußandacht entbindet den Gläubigen also nicht von seiner Pflicht, zur Beichte zu gehen. (Es gibt heute verschiedene Priester, die zu den Gläubigen sagen, dass die Bußandacht die persönliche Beichte ersetze. Diese Priester stehen damit aber eindeutig im Widerspruch zur kirchlichen Lehre. Die Kirche hält daran fest, dass die Bußandacht nur eine Vorbereitung auf die Beichte ist.)

9) DER ABLASS

Eine besondere Form der Buße ist auch der Ablass. Diese Form der Buße wird seit dem Ablassmissbrauch vor der Reformation meistens etwas skeptisch betrachtet. Wenn man aber begreift, um was es beim Ablass eigentlich geht, versteht man die Wichtigkeit dieser Buße.

a) Die Läuterung der Seele

Wenn der Gläubige zur Beichte geht, so werden ihm dabei die Sünden vergeben. Mit der Vergebung der Sünden ist aber die seelische Erneuerung des Menschen noch nicht abgeschlossen. Jede Sünde hinterlässt nämlich im Menschen ganze bestimmte Schäden (so wie z. B. auch der übermäßige Konsum von Alkohol im Körper gewisse Schäden hinterlässt). Zur völligen Erneuerung des Menschen bedarf es daher auch der Läuterung bzw. der Sanierung dieser Schäden, die von den Sünden zurückbleiben. So braucht es also neben der Vergebung der Sünden auch eine Rehabilitierung der geschädigten Seele. Die Seele muss deshalb einen Läuterungsprozess erleiden, der zur Reinigung der Seele führt. (Die Theologie bezeichnet diesen Läuterungsprozess für die Sündenschäden als "Sündenstrafen".) Für diese Läuterung der Seele gibt es einen eigenen Ort bzw. Zustand, nämlich den Ort der Läuterung bzw. das Fegfeuer. Die Sündenstrafen, die der Sünder im Fegfeuer erleidet, sind nicht von ewiger Dauer, sondern zeitlich begrenzt. Die Theologie spricht daher von den "zeitlichen Sündenstrafen" des Fegfeuers.

b) Der Ersatz der Sündenstrafen

Es besteht nun aber die Möglichkeit, die Sündenstrafen des Fegfeuers bereits in dieser Welt durch besondere Formen der Buße zu ersetzen. Wir können also bereits hier auf Erden durch verschiedene Bußformen die Läuterung unserer Seele anstreben und so die Sündenstrafen im Fegfeuer verringern. Solche Formen der Buße sind z. B. der öftere Besuch der heiligen Messe, die Verrichtung von Gebeten, gute Werke, Almosen, Fasten. Durch alle diese Bußformen gewährt uns Gott besondere Gnaden, die zur Reinigung und Erneuerung unserer Seele beitragen. Auf diese Weise können wir vieles wieder gut machen, was wir durch unsere Sünden schlecht gemacht oder gar zerstört haben.

c) Der Ablass

Eine besondere Form des Ersatzes für die zeitlichen Sündenstrafen im Fegfeuer ist der Ablass. Durch die Erfüllung bestimmter Voraussetzungen (z. B. durch die Verrichtung von bestimmten Gebeten sowie durch die Beichte und den Empfang der hl. Kommunion) werden dem Gläubigen bestimmte Sündenstrafen erlassen. Diese Nachlassung der Sündenstrafen erfolgt nicht aufgrund bestimmter Verdienste des Menschen, sondern ist eine Gnade bzw. ein Geschenk Gottes, das dem Menschen nach der Erfüllung bestimmter Voraussetzungen zuteil wird. Die Kirche hat als Verwalterin aller Heilsmittel Jesu Christi die Möglichkeit, den Gläubigen diese Gnade der Nachlassung von Sündenstrafen zukommen zu lassen. Die Kirche verfügt über den sogenannten "Schatz der Sühneleistungen", den Jesus Christus durch sein Sühneleiden erworben hat, und verteilt diese Gnadenschätze unter bestimmten Bedingungen an die Gläubigen.

d) Die Arten der Ablässe

Es gibt zwei Arten von Ablässen: den unvollkommenen und den vollkommenen Ablass. Der unvollkommene Ablass führt zu einem teilweisen Nachlass der Sündenstrafen, der vollkommene Ablass zum gänzlichen Nachlass der Sündenstrafen. Beide Arten sind an ganz bestimmte Bedingungen gebunden. Der Ablass kann für die eigene Person, aber auch für die Verstorbenen gewonnen werden. Im Hinblick auf unser eigenes Heil und auf das ewige Heil von verstorbenen Angehörigen und Freunden, von bekannten und unbekannten Personen (für die vielleicht niemand betet!) sollten wir eifrig davon Gebrauch machen. Vor allem zu Allerheiligen, da wir in besonderer Weise unserer Toten gedenken, sollten wir für unsere verstorbenen Angehörigen, Freunde, Bekannten usw. einen Ablass gewinnen. Aber auch bei anderen speziellen Gelegenheiten (s. u.) sollten wir von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, für uns und für andere den Nachlass der Sündenstrafen zu erhalten. Auf diese Weise können wir selbst dem Himmel ein gutes Stück näherkommen, aber auch dazu beitragen, dass Verstorbene leichter ihr ewiges Ziel bei Gott erreichen.

e) Besondere Ablässe

Der bekannteste Ablass ist wahrscheinlich der sogenannte "Portiunkula-Ablass". Dieser Ablass wurde vom hl. Franziskus (1180/81-1226) zunächst für die Besucher der Portiunkula-Kapelle in Santa Maria degli Angeli in Assisi erwirkt. Später wurde derselbe Ablass allen Gläubigen auf der ganzen Welt gewährt und kann seither am ersten Sonntag im August - man nennt ihn auch den "Portiunkula-Sonntag" - in allen Pfarr- und Klosterkirchen gewonnen werden. Zu diesem Ablass sind folgende Voraussetzungen erforderlich: 1) Beichte (kann auch vor dem Portiunkula-Sonntag abgelegt werden), 2) hl. Kommunion, 3) ein Vater unser, Gegrüßt seist du, Maria und Ehre sei dem Vater; 4) ein Gebet für die Anliegen des Heiligen Vaters ("nach Meinung des Heiligen Vaters"). Dieser Ablass kann für sich selbst und - bei Wiederholung der Gebete - für beliebig viele Verstorbene gewonnen werden.

Ein weiterer bekannter Ablass ist der Ablass des Heiligen Jahres. Dieser Ablass kann von den Gläubigen im Zeitraum eines sogenannten "Heiligen Jahres" gewonnen werden. Diese Heiligen Jahre gibt es seit dem Jahr 1300. Sie wurden zunächst in einem Abstand von 100 Jahren, dann von 50 und schließlich von 25 Jahren abgehalten. Um den Ablass zu gewinnen, war ursprünglich eine Pilgerfahrt nach Rom erforderlich. Im Heiligen Jahr 2000 gab es auch die Möglichkeit, diesen besonderen Ablass in der eigenen Heimat-Diözese zu gewinnen. Die erforderlichen Voraussetzungen zur Gewinnung dieses Ablasses werden jeweils zu Beginn eines Heiligen Jahres bekannt gegeben.


Letzte Änderung: 19.11.2010 um 14:58

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