Weihesakrament

Die Priesterweihe 1. Teil

Geschrieben von (ksf) am 18.11.2010
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ALLGEMEINER ÜBERBLICK: 1. Teil

DIE PRIESTERWEIHE

1) Die Aussagen der Heiligen Schrift

     a) Die Berufung der Apostel

     b) Die Nachfolge der Apostel

     c) Die Vollmachten der Apostel

     d) Das Wirken der Apostel

2) Die Bedeutung der Priesterweihe

     a) Die Verleihung der priesterlichen Vollmachten

     b) Die Aufgaben und Pflichten des Priesters

     c) Die Berufung und Vollmacht Gottes

3) Die Spendung der Priesterweihe

     a) Die Erwählung der Weihekandidaten

     b) Das Gelöbnis der Weihekandidaten

     c) Die Allerheiligen-Litanei

     d) Die Handauflegung

     e) Das Weihegebet

     f) Verschiedene Riten

4) Der Diakonat

     a) Der Diakonat als Vorstufe des Priestertums

     b) Der ständige Diakonat

 

VI  DIE PRIESTERWEIHE – 1. Teil

EINFÜHRUNG:

1) Hl. Schrift:  a) Die Berufung der Apostel (Mt 10,2-4)

                          b) Die Nachfolge der Apostel (Mt 19,29; Lk 14,26)

                          c) Die Vollmacht der Apostel (Mt 22,19-20; Joh 2,22-23; Mt 28,19; Lk 9,1)

                          d) Das Wirken der Apostel (Apg 14,23; 1 Tim 14,4)

2) Bedeutung:  a) Die Teilhabe am Priestertum Jesu Christi

                          b) Die Verleihung der priesterlichen Vollmachten

                          c) Das priesterliche Wirken für die einzelnen Gläubigen

                              und für die Gemeinde (Gebet, Spendung der Sakramente)

3) Spender:      Bischof

4) Materie:      Die Handauflegung durch den Bischof

5) Form:          "Allmächtiger Vater, wir bitten dich, gib diesem deinem Diener die Würde des Priestertums" (Zentrale Stelle der Weiheformel)

1) DIE AUSSAGEN DER HEILIGEN SCHRIFT

a) Die Berufung der Apostel

In der Heiligen Schrift lesen wir, dass Jesus verschiedene Männer zu Aposteln berufen hat. Alle vier Evangelien schildern uns die Berufung der ersten Jünger. In den Evangelien von Matthäus, Markus und Lukas finden wir auch die vollständige Namensliste der Apostel. So schreibt z. B. der Evangelist Matthäus: "Die Namen der zwölf Apostel sind: an erster Stelle Simon, genannt Petrus, und sein Bruder Andreas, dann Jakobus, der Sohn des Zebedäus, und sein Bruder Johannes, Philippus und Bartholomäus, Thomas und Matthäus, der Zöllner, Jakobus, der Sohn des Alphäus, und Thaddäus, Simon Kananäus und Judas Iskariot, der ihn später verraten hat." (Mt 10,2-4) Das Neue Testament schildert uns weiter, wie diese zwölf Männer Jesus zwei bis drei Jahre lang bei seinen Wanderungen begleitet haben. Jesus hat sie in seine Lehre eingeführt (vgl. Mt 13,10-17) und sich ihnen allmählich als Messias und Sohn Gottes geoffenbart (vgl. Mt 16,13-17; 17,1-6). Die zwölf Apostel wurden auch zu Zeugen der Zeichen und Wunder Jesu Christi und begegneten ihm nach seiner Auferstehung von den Toten.

b) Die Nachfolge der Apostel

Die Heilige Schrift berichtet auch ausführlich, wie die Apostel Jesus nachgefolgt sind. So schreibt Matthäus über die Berufung von Petrus und Andreas: "Sofort ließen sie ihre Netze liegen und folgten ihm." (Mt 4,20) Petrus war verheiratet (vgl. Mt 8,14-15) und hat offensichtlich sogar seine Familie verlassen, um Jesus nachzufolgen. Matthäus berichtet weiter, dass auch Jakobus und Johannes, die mit ihrem Vater Zebedäus beim Fischen waren, sofort dem Ruf Jesu folgten: "Er rief sie, und sogleich verließen sie das Boot und ihren Vater und folgten Jesus." (Mt 4,21-22) An mehreren Stellen der Heiligen Schrift steht auch geschrieben, dass Jesus seine Jünger immer wieder zur bedingungslosen Nachfolge aufrief. Er forderte sie auf, alles zurückzulassen, um ihm nachzufolgen (vgl. Mt 19,29). Jesus sprach auch von der Ehelosigkeit um des Himmelreiches willen (vgl. Mt 19,12) Die Apostel nahmen diese Worte Jesu über die Nachfolge ernst und ließen alles zurück. Das kommt auch an einer Stelle des Matthäus-Evangeliums zum Ausdruck, an der Petrus zu Jesus sagt: "Du weißt, wir haben alles verlassen und sind dir nachgefolgt." (Mt 19,27)

c) Die Vollmachten der Apostel

In der Heiligen Schrift heißt es auch, dass Jesus den Aposteln ganz bestimmte Vollmachten erteilte: Er gab ihnen beim Letzten Abendmahl den Auftrag und die Vollmacht, die Eucharistie zu feiern (vgl. Mt 22,19-20). Er gab ihnen nach seiner Auferstehung auch die Vollmacht, den Menschen in seinem Namen die Sünden zu vergeben (vgl. Joh 20,22-23). Jesus beauftragte diese Männer auch, das Evangelium zu verkünden und zu taufen (vgl. Mt 28,19), er gab ihnen die Macht, Dämonen auszutreiben und die Kranken gesund zu machen (vgl. Lk 9,1) Er sandte sie schließlich durch seinen Missionsauftrag in die Welt hinaus, um allen Völkern die Frohe Botschaft zu verkünden.

d) Das Wirken der Apostel

In der Apostelgeschichte und in verschiedenen Briefen des Neuen Testaments wird berichtet, wie die Apostel Männer zu Priestern und Diakonen bestellten und ihnen durch Handauflegung die Vollmacht zu diesem Amt vermittelten. So finden wir etwa in der Apostelgeschichte folgende Zeilen: "In jeder Gemeinde bestellten sie durch Handauflegung Älteste und empfahlen sie mit Gebet und Fasten dem Herrn..." (vgl. Apg 14,23) Im zweiten Brief an Timotheus weist dann der hl. Paulus eigens darauf hin, dass die Handauflegung eine besondere Gnade verleiht: "Vernachlässige die Gnade nicht, die in dir ist und die dir verliehen wurde, als dir die Ältesten aufgrund prophetischer Worte gemeinsam die Hände auflegten." (1 Tim 14,4) Aus diesen kurzen Zeugnissen geht hervor, dass die Apostel von Anfang die Vollmachten, die für das priesterliche Wirken erforderlich sind, an geeignete Männer weitergegeben haben.

In der Folge wurden die priesterlichen Vollmachten durch die Nachfolger der Apostel, die Bischöfe, bis in unsere Zeit durch Handauflegung weitergegeben. Auf diese Weise sind die priesterlichen Vollmachten, die Christus den Aposteln gegeben hat, durch die apostolische Sukzession (= ununterbrochene Weitergabe an die nachfolgenden Bischöfe) bis zu uns gelangt.

2) DIE BEDEUTUNG DER PRIESTERWEIHE

a) Die Verleihung der priesterlichen Vollmachten

Das Wesen der Priesterweihe besteht in der Verleihung der priesterlichen Vollmachten, die für das priesterliche Wirken in der kirchlichen Gemeinde nötig sind. Durch die Priesterweihe erlangt ein von Gott berufener Mann die Teilhabe am Priestertum Jesu Christi, die es ihm ermöglicht, im Namen und mit der Vollmacht Jesu Christi für das Reich Gottes zu wirken. Durch den Priester wirkt Jesus Christus selbst. Der Priester wird daher als ein „anderer Christus“ bezeichnet (vgl. II. Vatikanisches Konzil, Dekret über die Priester, Kap. 6 und 10).

b) Die Aufgaben und Pflichten des Priesters

Durch seine von Gott verliehenen Vollmachten kann der Priester ganz bestimmte Aufgaben in der Kirche übernehmen. Er hat vor allem die Aufgabe, die Eucharistie zu feiern und die Sünden zu vergeben. Das Priestertum ist aber auch mit der besonderen Beauftragung zur Verkündigung des Evangeliums, zur Spendung weiterer Sakramente sowie zur seelsorglichen Führung und Betreuung der Gläubigen verbunden. Zu den speziellen Aufgaben des Priesters gehört auch die Hilfe für die Kranken und Notleidenden, das Gebet und die Sühne für die Gemeinde sowie der Kampf gegen die Mächte der Finsternis.

Die Priesterweihe ist auch mit verschiedenen Pflichten verbunden: Sie verpflichtet zur treuen Mitarbeit und zum Gehorsam gegenüber dem Bischof, zum täglichen Breviergebet, zum besonderen Streben nach Heiligkeit und zu einem Leben in Ehelosigkeit (Zölibat).

c) Die Berufung und Vollmacht Gottes

Der Priester hat verschiedene Aufgaben zu erfüllen, die göttlicher Natur sind: Wenn er die Eucharistie feiert und dabei die Wandlungsworte spricht, so kann er das nur im Auftrag und mit der Vollmacht Gottes tun. Wenn er Sünden vergibt, so kann er das wiederum nur im Namen Gottes tun. Er hätte von sich aus nie die Berechtigung und die Vollmacht, diese göttlichen Aufgaben zu erfüllen. Daher muss ihm dieser Auftrag und diese Vollmacht von Gott selbst zuteil werden.

Aus diesem Grund ist es auch verständlich, dass der Priester nicht von der kirchlichen Gemeinde ermächtigt werden kann, diese Aufgaben zu erfüllen. Die kirchliche Gemeinde verfügt nicht über göttliche Vollmachten und kann daher auch nicht göttliche Vollmachten verleihen. Der Priester ist also niemals ein „Funktionär“, der von der kirchlichen Gemeinde für den Gottesdienst bestellt wird. Der Priester ist vielmehr durch eine göttliche Berufung und Bevollmächtigung von Gott für die Gemeinde bestellt.

3) DIE SPENDUNG DER PRIESTERWEIHE

Die Priesterweihe findet gewöhnlich im Dom des Bischofssitzes statt, kann aber auch in anderen Kirchen vorgenommen werden. Die Priesterweihe erfolgt im Rahmen eines feierlichen Gottesdienstes unter dem Vorsitz des Diözesanbischofs. Die eigentliche Weihezeremonie beginnt nach dem Evangelium. Der Bischof nimmt mit der Mitra (= Bischofsmütze) vor dem Altar Platz und schaut gegen das Volk. Vor ihm stehen in einigem Abstand die einzelnen Weihekandidaten.

a) Die Erwählung der Weihekandidaten

Am Beginn der Zeremonie ruft ein Diakon oder der Regens des Priesterseminars die einzelnen Kandidaten mit Namen auf und bittet sie, vorzutreten. Die einzelnen Kandidaten antworten auf den Aufruf mit den Worten „Ich bin bereit“. Dann treten sie vor den Bischof und verneigen sich vor ihm. Sobald sich alle Weihekandidaten vor dem Bischof aufgestellt haben, bittet ein Priester oder der Regens des Priesterseminars den Bischof um die Weihe der Kandidaten. Der Bischof fragt den Bittsteller, ob die Kandidaten würdig seien, die Priesterweihe zu empfangen. Der Priester bzw. der Regens antwortet, dass das Volk und die Verantwortlichen befragt wurden und die Kandidaten für würdig befunden wurden. Darauf erwidert der Bischof, dass die Kandidaten mit dem Beistand Gottes und der Gnade Jesu Christi zu Priestern erwählt werden. Nach diesen Worten hält der Bischof eine kurze Ansprache, in der er über die Aufgaben des Priesters spricht.

b) Das Gelöbnis der Weihekandidaten

Nach der Ansprache fragt der Bischof die Kandidaten, ob sie bereit sind, im Hinblick auf das Priesteramt bestimmte Pflichten zu erfüllen. Er fragt sie nach ihrer Bereitschaft, das Priesteramt als treue Mitarbeiter des Bischofs auszuüben und die Herde Christi gewissenhaft zu leiten; die Mysterien Christi (= Gottesdienste) in gläubiger Ehrfurcht zu feiern, dem Wort Gottes zu dienen, den Armen und Kranken beizustehen, sich täglich mit Christus zu verbinden usw. Die Kandidaten antworten auf die einzelnen Fragen mit den Worten: „Mit Gottes Hilfe bin ich bereit.“ Dann gehen sie einzeln zum Bischof, knien vor ihm nieder und legen die gefalteten Hände in die des Bischofs. Dieser fragt nun jeden Kandidaten: „Versprichst du mir und meinen Nachfolgern Ehrfurcht und Gehorsam?“ Darauf antwortet jeder Kandidat: „Ich verspreche es.“ (Wenn der Weihekandidat einer Ordensgemeinschaft angehört, fragt der Bischof: „Versprichst du deinem Oberen Ehrfurcht und Gehorsam?“, worauf der Kandidat antwortet: „Ich verspreche es“.)

c) Die Allerheiligen-Litanei

Anschließend folgt die Allerheiligen-Litanei, bei der die Heiligen um ihre Fürsprache für die Priesterkandidaten angerufen werden. Bei der Anrufung der Heiligen werden neben den bekannten großen Heiligen auch die Kirchenpatrone, Diözesanpatrone und Namenspatrone der Kandidaten angerufen. Während der Allerheiligen-Litanei knien der Bischof und alle Anwesenden nieder. Die Kandidaten aber legen sich vor dem Altar auf den Boden hin. Sie bringen mit dieser Geste ihre völlige Nichtigkeit und Unbedeutendheit vor Gott zum Ausdruck.

d) Die Handauflegung

Nach der Allerheiligenlitanei steht der Bischof allein auf und betet: „Erhöre uns, Herr, unser Gott. Schenke den Heiligen Geist deinen Dienern, um deren Weihe wir bitten; gib ihnen die Gnade und Vollmacht des Priestertums und bewahre ihnen stets den Reichtum deiner Liebe. Durch Christus, unsern Herrn.“ Nun stehen alle auf. Die Weihekandidaten treten einzeln vor den Bischof hin und knien dort nieder. Der Bischof legt jedem schweigend die Hände auf. Dann legen auch alle anwesenden Priester schweigend den Weihekandidaten einzeln die Hände auf.

e) Das Weihegebet

Anschließend breitet der Bischof die Hände über die knienden Kandidaten aus und spricht das Weihegebet. Die zentrale Stelle des Weihegebets lautet: „Allmächtiger Gott, wir bitten dich: gib diesem deinen Diener die Würde des Priestertums.“

f) Verschiedene Riten

Im Rahmen der Priesterweihe finden verschiedene Riten statt, die dem Neugeweihten und allen Gläubigen die Bedeutung und die Aufgaben des Priestertums sichtbar machen: Dazu gehören das Anziehen der priesterlichen Gewänder, die Salbung der Hände, die Überreichung von Kelch und Patene sowie der Friedensgruß durch den Bischof.

Nach dem Abschluss der Priesterweihe wird die hl. Messe fortgesetzt, bei der nun die Neugeweihten zum erstenmal - vereint mit dem Bischof – ihr priesterliches Amt ausüben dürfen.

4) DER DIAKONAT

In der katholischen Kirche gibt es auch den Weihegrad des Diakonats. Der Diakonat steht einen Weihegrad unter dem Priestertum. Es gibt zwei Formen des Diakonats, nämlich den Diakonat als Vorstufe des Priestertums und den ständigen Diakonat.

a) Der Diakonat als Vorstufe des Priestertums

Die erste Form des Diakonats ist eine Vorstufe des Priestertums. Bevor ein junger Mann zum Priester geweiht wird, empfängt er zunächst die Diakonatsweihe. Diese Weihe erfolgt gewöhnlich 6-12 Monate vor der Priesterweihe. Als Diakon kann der junge Mann bereits mehrere Dienste in der Kirche ausüben: Er kann u. a. taufen, predigen, Wortgottesdienste halten, die Trauung von Brautleuten vornehmen und Beerdigungen leiten. Der Diakon ist aber auch in besonderer Weise für den Dienst an den Armen, Kranken und Fremden zuständig.

b) Der ständige Diakonat

Die zweite Form des Diakonats ist der sogenannte ständige Diakonat. Diese Form des Diakonats wird gewöhnlich verheirateten Männern gespendet, die mindestens 35 Jahre alt sind. Im Unterschied zu den Diakonen, die dann später zu Priestern geweiht werden, bleiben diese Männer ständig auf der Stufe des Diakonats stehen. Die ständigen Diakone können dieselben Dienste ausüben wie die anderen Diakone. Sie werden gewöhnlich in der Pfarre eingesetzt, in der sie ihren Wohnsitz haben. Ihr Wirken ist in den meisten Fällen ehrenamtlich.

 


Letzte Änderung: 19.11.2010 um 15:30

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