Lehrschreiben
Enzyklika Mystici Corporis Christi |
Geschrieben von (ksf) am 21.02.2011 |
Enzyklika Mystici Corporis Christi: „Wir wollten ihn hindern, weil er nicht zu denen gehört, die uns folgen“
Lasst uns die grenzenlose Liebe Jesu selbst nachahmen als die erhabenste Form der Liebe zur Kirche. Ganz gewiss ist die Braut Christi, die Kirche, einzig; indessen breitet sich die Liebe des göttlichen Bräutigams so weit aus, dass er, ohne jemanden auszuschließen, in seiner Braut das ganze Menschengeschlecht umarmt. Wenn unser Retter sein Blut vergossen hat, so deswegen, um auf dem Kreuz alle Menschen mit Gott zu versöhnen, selbst wenn sie getrennt sind durch Nation und Geblüt, und um sie zu einem einzigen Leib zu vereinen. Die echte Liebe zur Kirche verlangt nicht nur, dass wir im Leib selbst Glieder sind, die zueinander gehören (Röm 12,5), die einträchtig füreinander sorgen; Glieder, die sich freuen müssen, wenn ein Glied geehrt wird, und mitleiden, wenn ein Glied leidet (1 Kor 12,26). Aber sie verlangt auch, dass wir auch in den anderen Menschen, die noch nicht mit uns im Leib der Kirche vereint sind, Brüder Christi dem Fleische nach erkennen können, die mit uns zum selben ewigen Heil berufen sind.
Leider gibt es heute zweifellos allerorten Leute, die in ihrem Hochmut den Streit predigen, den Hass und die Missgunst als Mittel zur Aufwiegelung, zur Verherrlichung der Würde und Kraft des Menschen. Wir aber, die mit Schmerzen die beklagenswerten Früchte dieser Lehre deutlich sehen, folgen unserem Friedensfürsten, der uns lehrt, nicht nur die zu lieben, die nicht zur selben Nation gehören oder zum selben Stamm (Lk 10,33 ff), sondern sogar unsere Feinde (Lk 6,27 ff) zu lieben. Preisen wir mit dem heiligen Paulus, dem Völkerapostel, die Länge und Breite, die Höhe und Tiefe der Liebe Christi (Eph 3,18). Es ist eine Liebe, die von der Verschiedenheit der Völker oder Sitten nicht zerstört werden kann, von der gewaltigen Weite des Ozeans nicht gemindert werden kann, die schließlich von den Kriegen, seien sie aus gerechtem oder ungerechtem Grund geführt, nicht zum Scheitern gebracht werden kann.
Letzte Änderung: 22.02.2011 um 20:51
Zurück