Heilige
Hildegard von Bingen (Rheinland Pfalz) - Heilige und Kirchenlehrerin seit dem 07. Oktober 2012 |
Am 7. Oktober 2012 hat Papst Benedikt XVI. die hl. Hildegard von Bingen zur Kirchenlehrerin erhoben.
Ihr Leben:
Hildegard wurde im Jahr 1098 in Bermersheim in der Nähe von Alzey an der Nahe, als zehntes Kind der Eheleute Hildebert und Mechtild, in eine adlige und wohlhabende Familie hinein geboren. In der Taufe erhielt sie den, zumal in ihrer Familie, durchaus verbreiteten Namen der hochverehrten und geliebten Ehefrau Karls des Großen. Am 1. November 1112, als Jutta von Sponheim, die Vorsteherin der dem Benediktinerkloster auf dem Disibodenberg mehr als nachbarlich verbundenen Frauengemeinschaft, ihre Gelübde ablegte, wurde Hildegard in diese Inkluse aufgenommen. Dort legte sie selbst im Jahr 1115 ihre Profess ab. Nachdem Jutta von Sponheim im Jahr 1136 gestorben war, wurde Hildegard zu ihrer Nachfolgerin gewählt. Als die Gruppe um Hildegard anwuchs, gründete sie etwa im Jahr 1150 ein Kloster auf dem Rupertsberg bei Bingen, in das sie mit zwanzig Schwestern übersiedelte. Im Jahr 1165 initiierte sie ein weiteres Kloster in Eibingen, auf der rechten Rheinseite. Beiden Häusern stand Hildegard bis zu ihrem Tod als Äbtissin vor. Nachdem sie im Sommer 1179 durch schwere Krankheit heimgesucht worden war, starb Hildegard hochbetagt am 17. September 1179 auf dem Rupertsberg bei Bingen im Rufe der Heiligkeit. 1.2 Aufgrund des Rufes, der sich nach Hildegards Tod ausbreitete, baten die Nonnen des Klosters Rupertsberg Papst Gregor IX. (1227–1241) um die Heiligsprechung Hildegards. Am 27. Januar 1228 beauftragte der Papst einige Mainzer Prälaten, die entsprechenden Untersuchungen durchzuführen. Diese erfüllten die ihnen anvertraute Aufgabe innerhalb von fünf Jahren. Am 16. Dezember 1233 wurden die Prozessakten von Bruno, dem Kustos von Saint-Pierre in Straßburg, nach Rom gebracht zusammen mit einer Lebensbeschreibung Hildegards, mit ihren Schriften und mit deren Beurteilung, welche die Theologische Fakultät der Universität Paris ausstellte und die Wilhelm von Auxerre summarisch so zusammenfasste: „Hildegards Schriften enthalten keine menschlichen, sondern göttliche Worte.“ Da die Akten sich jedoch als mit Mängeln behaftet erwiesen, wurden diese nach Mainz zurückgeschickt. Mit Brief vom 6. Mai 1237, der auf die zu ergänzenden Lücken hinwies, beauftragte der Papst eine neue Kommission, bestehend aus dem Domdekan, dem Domscholaster und dem Chorherr Walter aus Mainz. Doch über die Arbeit dieser Kommission liegen keine Informationen vor. Vermutlich war zu dieser Zeit das römische Interesse an einer Heiligsprechung Hildegards schon größer als in Mainz selbst. Auch das Engagement von Papst Innozenz IV., der 1243 von derselben Kommission ihre Stellungnahme zum Kanonisationsprotokoll des Jahres 1233 erbat, führte nicht zum Ziel. Trotz dieser Hindernisse auf dem Weg zu einer förmlichen Kanonisation war die öffentliche Anerkennung und die sich ausbreitende Verehrung Hildegards offensichtlich. Ihr Name wurde in das Martyrologium der Erzdiözese Mainz aufgenommen, so dass auch Hildegards liturgische Verehrung einsetzte, welche die Kirche von Mainz billigte. Später gewährte Papst Johannes XXII. dem Kloster Rupertsberg am 26. August 1326 einige Ablässe und sprach erstmals ausdrücklich vom „Fest der heiligen Hildegard“. Von da an wird ihre Heiligkeit in den offiziellen Martyrologien immer vermerkt. Da Hildegards Leben und Werk sowie ihre außergewöhnlichen Geistesgaben bereits ihre Zeitgenossen mit Bewunderung wahrgenommen haben, sind schriftliche Zeugnisse verfasst worden, die Hildegards Persönlichkeit aus einer besonderen Perspektive darstellen.
Letzte Änderung: 29.12.2012 um 13:02
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