Wort der Päpste

Papst Benedikt XVI. - Seligsprechungsdekret für Johannes Paul II.

Geschrieben von (ksf) am 13.01.2011
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Rom (kath.net)


INFORMATION DER KONGREGATION FÜR DIE SELIG- UND HEILIGSPRECHUNGSPROZESSE ÜBER DEN VERLAUF DES SELIGSPRECHUNGSFALLES DES VEREHRUNGSWÜRDIGEN DIENERS GOTTES JOHANNES PAUL II    . (KAROL WOJTYŁA)

Am 14. Januar 2011 hat der Heilige Vater Benedikt XVI. während der Seiner Eminenz, dem hochwürdigsten Herrn Kardinal Angelo Amato, Präfekt der Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse, gewährten Audienz dieselbe Kongregation bevollmächtigt, das Dekret über das Wunder zu promulgieren, das der Fürbitte des ehrwürdigen Dieners Gottes Johannes Paul II. (Karol Wojtyła) zugeschrieben wird. Dieser Akt beschließt den Weg, der dem Ritus der Seligsprechung vorausgeht, über dessen Datum der Heilige Vater entscheiden wird.

Wie bekannt, begann das Verfahren durch päpstliche Dispens vor dem Ablauf der von der geltenden Gesetzgebung verlangten fünf Jahre nach dem Tod des Dieners Gottes. Diese Vorgehensweise wurde vom gewaltigen Ruf der Heiligkeit ausgelöst, dessen sich Papst Johannes Paul II. im Leben, im Sterben und nach dem Tod erfreute. Für alle anderen Bereiche wurden die allgemeinen kirchenrechtlichen Bestimmungen für die Selig- und Heiligpsrechungsprozesse vollständig beachtet.

Von Juni 2005 bis April 2007 wurden daher sowohl die diözesane römische Hauptuntersuchung als auch die Untersuchungen in verschiedenen anderen Diözesen (durch Rechtshilfe) vorgenommen, was das Leben, die Tugenden und den Ruf der Heiligkeit sowie die Wunder betrifft. Die rechtliche Gültigkeit der kanonischen Verfahren wurde mit Dekret vom 4. Mai 2007 durch die Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse anerkannt. Nach Prüfung der entsprechenden Positio äußerten sich dann neun theologische Konsultoren des Dikasteriums im Juni 2009 positiv in Bezug auf den heroischen Grad der Tugenden des Dieners Gottes. Im darauffolgenden November wurde unter Beachtung der üblichen Prozedur dieselbe Positio dem Urteil der Kardinäle und Bischöfe der Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse unterworfen, welche sich mit zustimmendem Urteil äußerten.

Am 19. Dezember 2009 (kath.net berichtete) autorisierte der Heilige Vater Benedikt XVI. die Promulgierung des Dekretes über den heroischen Tugendgrad.

Im Blick auf die Seligsprechung des ehrwürdigen Dieners Gottes präsentierte die Postulatur des Verfahrens zur Prüfung durch die Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse die Heilung der Schwester Marie Simon Pierre Normand, Ordensfrau des 'Institut des Petites Soeurs des Maternités Catholiques', von der Parkinson-Krankheit.

Wie üblich wurden die umfassenden Akten der ordnungsgemäß durchgeführten kirchenrechtlichen Untersuchung gemeinsam mit den detaillierten gerichtsärztlichen Gutachten am 21. Oktober 2010 dem wissenschaftlichen Studium des medizinischen Beirates des Dikasteriums für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse übergeben. Seine Gutachter sprachen sich für die wissenschaftliche Unerklärbarkeit der Heilung aus, nachdem sie die prozessualen Zeugnisse und die gesamte Dokumentation mit der gewohnten Gründlichkeit studiert hatten.

Die theologischen Konsultoren schritten dann nach Sichtung der medizinischen Schlußfolgerungen am 14. Dezember 2010 zur theologischen Bewertung des Falles und erkannten einstimmig die Einzigartigkeit, das Vorausgehen und die Stimmigkeit der an den Diener Gottes Johannes Paul II. gerichteten Anrufung an, dessen Fürbitte zum Zwecke der wunderbaren Heilung wirksam gewesen war.

Schließlich fand am 11. Januar 2011 die ordentliche Vollversammlung der Kardinäle und der Bischöfe der Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse statt, welche ein einstimmiges positives Urteil erließen, mit dem sie die Heilung von Schwester Marie Pierre Simon als wunderbar erachten, insoweit sie von Gott in wissenschaftlich unerklärlicher Weise vollbracht wurde, in Folge der Fürsprache Papst Johannes Pauls II., der sowohl von der Geheilten selbst als auch von vielen anderen Gläubigen vertrauensvoll angerufen worden ist.

Übersetzung für kath.net durch Dr. Alexander Pytlik


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Letzte Änderung: 14.01.2011 um 17:07

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