Lehrschreiben

Papst Pius XII. - Rundschreiben MEDIATOR DEI ET HOMINUM - 3

Geschrieben von (ksf) am 02.05.2012
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240. Daraus ergibt sich ein harmonisches Gleichgewicht der Glieder im Mystischen Leibe Jesu Christi. Indem die Kirche uns im katholischen Glauben unterrichtet und zum Gehorsam gegen die christlichen Gebote ermahnt, bereitet sie den Weg zu ihrer eigentlich priesterlichen, unsere Heiligung bewirkenden Aufgabe; ebenso leitet sie uns zu einer eingehenderen Betrachtung des Lebens unseres göttlichen Erlösers an und führt uns zu einer tieferen Erkenntnis der Glaubensgeheimnisse. So spendet sie uns überirdische Nahrung, damit wir durch sie gestärkt und mit der Hilfe Christi sicheren Fortschritt in der Vollkommenheit machen können. Nicht allein durch ihre Diener, sondern auch durch die einzelnen Gläubigen, die so den Geist Jesu Christi in sich aufgenommen haben, bemüht sich die Kirche, das private, eheliche, soziale, ja selbst das wirtschaftliche und politische Leben und Handeln der Menschen zu durchdringen, damit alle, die Kinder Gottes heißen, das ihnen gesteckte Ziel leichter erreichen können. Derlei private Übungen der Gläubigen und der religiöse Eifer, der sie zur inneren Läuterung treibt, wecken daher in ihnen gerade jene Kräfte, die es ihnen ermöglichen, besser am hochheiligen Opfer des Altares teilzunehmen, die Sakramente fruchtbringender zu empfangen und die gottesdienstlichen Handlungen so mitzufeiern, daß sie noch entschlossener und befähigter werden zum Gebet und zur christlichen Entsagung, zur bereitwilligen Aufnahme der Anregungen der göttlichen Gnade und zur täglich vollkommeneren Nachahmung des Tugendlebens unseres Erlösers; und das nicht nur zum eigenen Nutzen, sondern ebenso zu dem der ganzen Kirche: denn alles Gute, das in ihr gewirkt wird, ist ein Kraftstrom, der ausgeht von ihrem Haupte und sich heilsfördernd auf alle Glieder auswirkt.

241. Im geistlichen Leben kann es also keinen Widerstreit geben zwischen dem göttlichen Wirken, das zur ununterbrochenen Fortführung unserer Erlösung den Seelen die Gnade zuleitet, und dem willigen Mitwirken der Menschen, die Gottes Geschenk nicht vergeblich empfangen dürfen[36]; keinen Widerspruch zwischen der Wirksamkeit des äußeren Zeichens der Sakramente, die ex opere operato, d. h. aus dem Sakrament selber kommt, und dem verdienstlichen Werk derer, welche die Sakramente spenden oder empfangen, was wir opus operantis, d.h. das Werk des Handelnden nennen; keinen Widerspruch zwischen öffentlichem und privatem Gebet, zwischen Sittenlehre und Mystik, zwischen Aszese und liturgischer Frömmigkeit; keinen Widerspruch schließlich zwischen der Rechts- und Lehrgewalt der kirchlichen Hierarchie und ihrer priesterlichen Gewalt im eigentlichen Sinne, die sich im heiligen Amt betätigt.

242. Aus schwerwiegenden Gründen besteht die Kirche darauf, daß die amtlichen Diener des Altares und die Ordensleute zur festgesetzten Zeit der Betrachtung, der eifrigen Gewissenserforschung und Gewissensreinigung, sowie den übrigen geistlichen Übungen obliegen[37], gerade weil sie in besonderer Weise zu den liturgischen Funktionen des heiligen Opfers und des Lobes Gottes bestimmt sind. Zweifellos hat das liturgische Gebet als öffentliches Gebet der erhabenen Braut Jesu Christi eine höhere Würde als das private. Allein diese höhere Würde besagt keinen Gegensatz oder Widerspruch zwischen diesen beiden Gebetsarten. Da sie von ein- und demselben Geiste beseelt sind, fließen sie zu harmonischer Einheit zusammen nach dem Worte alles und in allem Christus[38]und streben demselben Ziele zu, bis Christus in uns Gestalt gewinnt[39].

243. Um aber das Wesen der heiligen Liturgie vollständiger zu erfassen, muß man sie noch nach einer anderen, nicht weniger wichtigen Seite der Betrachtung unterziehen. Die Kirche ist eine Gesellschaft, und deshalb erhebt sie Anspruch auf eine eigene Autorität und Hierarchie. Wenn alle Glieder des Mystischen Leibes Christi an denselben Gütern teilhaben und nach denselben Zielen streben, so besitzen doch nicht alle dieselbe Vollmacht, noch können alle dieselben Handlungen vollziehen. Denn der göttliche Erlöser wollte, daß sein Reich auf eine heilige Ordnung gegründet sei und auf einem unerschütterlichen Fundament beruhe. Diese Ordnung ist gleichsam ein Abbild der himmlischen Hierarchie. Nur den Aposteln und späterhin denen, die rechtmäßig von ihnen und ihren Nachfolgern die Handauflegung empfangen haben, wird die priesterliche Gewalt erteilt, kraft deren sie gegenüber dem ihnen anvertrauten Volk die Person Jesu Christi darstellen, vor Gott aber eben dieses ihr Volk vertreten. Dieses Priestertum wird nicht durch Vererbung oder leibliche Abstammung weitergeleitet; auch stammt es nicht von der Gemeinschaft der Gläubigen und wird nicht vom Volke verliehen. Bevor der Priester im Namen des Volkes vor Gott erscheint, ist er schon der Gesandte des göttlichen Erlösers; und weil Jesus Christus das Haupt jenes Leibes ist, dessen Glieder die Gläubigen sind, vertritt der Priester Gottes Stelle bei dem ihm anvertrauten Volk. Die ihm übertragene Gewalt ist also ihrem Wesen nach nicht irdisch-menschlich; sie ist vielmehr wesentlich übernatürlich und geht von Gott aus : Wie mich der Vater gesandt hat, so sende ich euch[40] ... Wer euch hört, der hört mich[41]... Geht hin in alle Welt und predigt das Evangelium allen Geschöpfen: wer glaubt und sich taufen läßt, wird gerettet werden[42].

244.Deshalb wird das sichtbare, nach außen in Erscheinung tretende Priestertum Jesu Christi in der Kirche nicht als ein der Gesamtheit allgemein und gemeinhin zustehendes Anrecht weitergegeben, vielmehr wird es auserwählten Männern übertragen durch eine Art geistlichen Zeugungsaktes jener Priesterweihe, die eines der sieben Sakramente ist und die nicht allein die diesem besonderen Lebensstand und Amt eigentümlichen Gnaden verleiht, sondern außerdem ein unauslöschliches Merkmal einprägt, das die Diener des Heiligtums dem Priester Jesus Christus gleichförmig macht und sie befähigt, rechtmäßig jene religiösen Handlungen vorzunehmen, wodurch die Menschen geheiligt werden und Gott die gebührende Ehre erwiesen wird gemäß den von Gott gegebenen Weisungen und Vorschriften.

245. Wie die Taufe alle Christen als solche bezeichnet und von den übrigen Menschen sondert, die im Läuterungsbad nicht gewaschen und keine Glieder Christi sind, so unterscheidet gleicherweise das Sakrament der Priesterweihe die Priester von allen übrigen mit dieser Gnadengabe nicht ausgestatteten Christen, weil lediglich sie, von einer höheren Macht berufen, in den heiligen Dienst eingetreten sind, der sie dem Altar weiht und sozusagen zu göttlichen Werkzeugen macht, durch welche das von oben stammende übernatürliche Leben dem Mystischen Leibe Jesu Christi mitgeteilt wird. Außerdem sind sie allein, wie wir schon vorhin sagten, mit dem unauslöschlichen Merkmal gekennzeichnet, wodurch sie dem Hohenpriester Jesus Christus gleichförmig werden; nur ihnen werden die Hände geweiht, „damit alles, was sie segnen, gesegnet, und alles, was sie weihen, geweiht und geheiligt sei im Namen unseres Herrn Jesus Christus“[43]. Zu ihnen mögen deshalb alle eilen, die in Christus zu leben verlangen, denn bei ihnen finden sie Trost und Nahrung für das innere Leben; von ihnen empfangen sie das heilbringende Mittel, dank dem sie genesen und gekräftigt, der unheilvollen Verstrickung in die Sünde glücklich entrinnen können. Von ihnen wird schließlich ihr Ehe- und Familienbund gesegnet, von ihnen noch der letzte Hauch ihres sterblichen Lebens zum Eingang in die ewige Seligkeit geweiht.

246. Weil also die heilige Liturgie an erster Stelle von den Priestern im Namen der Kirche vollzogen wird, muß ihr Aufbau, ihre Regelung und ihre Form von der kirchlichen Obergewalt abhängen. Wenn sich dies schon aus der Natur des christlichen Gottesdienstes ergibt, so wird es auch durch das Zeugnis der Geschichte bestätigt.

247. Noch etwas anderes bestätigt dieses unbestreitbare Recht der kirchlichen Hierarchie: nämlich die enge Beziehung der heiligen Liturgie zu den Grundwahrheiten der Glaubenslehre, die von der Kirche als Hauptstücke der vollkommen gesicherten Wahrheit vorgelegt werden. Deshalb ist die Liturgie in Einklang zu halten mit den katholischen Glaubensvorschriften, die das oberste kirchliche Lehramt erlassen hat, um die Unversehrtheit der von Gott geoffenbarten Religion zu schützen. In diesem Zusammenhang glauben Wir, etwas, das euch, ehrwürdige Brüder, sicher nicht unbekannt ist, in seinem wahren Licht zeigen zu müssen. Wir meinen den Irrtum und Trugschluß jener, welche die heilige Liturgie gewissermaßen als ein Unterscheidungsmittel für die aus dem Glauben beizubehaltenden Wahrheiten betrachten; das ist so zu verstehen: wenn eine bestimmte Lehre mittels der Liturgie Früchte der Frömmigkeit und Heiligkeit gezeitigt habe, sei sie von der Kirche zu bejahen, andernfalls jedoch abzulehnen. Daher der bekannte Ausspruch: „Lex orandi, lex credendi, das Gesetz des Betens ist das Gesetz des Glaubens“.

248. So lehrt die Kirche jedoch nicht, so unterweist sie nicht. Der Kult, der von ihr Gott dem Herrn erwiesen wird, ist, wie Augustinus kurz und treffend sagt, ein fortgesetztes Bekenntnis des katholischen Glaubens und eine Übung der Hoffnung und Liebe: „Durch Glaube, Hoffnung und Liebe - so erklärt er - ist Gott zu verehren“[44]. In der heiligen Liturgie bekennen wir den katholischen Glauben ausdrücklich und offen nicht nur durch die Feier der Geheimnisse, die Darbringung des heiligen Opfers und die Spendung der Sakramente, sondern ebenso durch das Beten oder Singen des Glaubensbekenntnisses, welches das Kennzeichen oder sozusagen der Ausweis der Gläubigen ist, sowie durch die Lesung anderer Texte und besonders der unter Eingebung des Heiligen Geistes aufgezeichneten Heiligen Schrift. Die Liturgie als Ganzes enthält daher den katholischen Glauben, insofern sie den Glauben der Kirche öffentlich bezeugt.

249. Sooft es sich deshalb um die feierliche Entscheidung über eine göttlich geoffenbarte Wahrheit handelte, haben die Päpste und Konzilien, wenn sie aus den sogenannten theologischen Quellen schöpften, nicht selten auch dieser theologischen Disziplin Beweise entnommen; so tat es z.B. Unser Vorgänger unvergeßlichen Andenkens Pius IX., als er die Unbefleckte Empfängnis der Jungfrau Maria zum Glaubenssatz erhob. Und in ähnlicher Weise haben, wenn Zweifel oder Streitfragen über eine Wahrheit zur Erörterung standen, die Kirche und die heiligen Väter es nicht versäumt, auch aus den ehrwürdigen, althergebrachten Riten Licht zu schöpfen. Daher der bekannte, ehrwürdige Satz: „Legem credendi lex statuat supplicandi, das Gesetz des Glaubens soll bestimmt werden durch das Gesetz des Betens“[45]. Es ist also nicht so, daß die heilige Liturgie einfachhin und aus eigener Autorität den katholischen Glauben umschreibt und bestimmt; wohl aber kann sie, da auch sie ein stets dem obersten kirchlichen Lehramt unterstelltes Bekenntnis der übernatürlichen Wahrheiten ist, nicht zu unterschätzende Beweise und Zeugnisse zur Klarstellung eines einzelnen Punktes der christlichen Lehre an die Hand geben. Wollen wir aber das Verhältnis zwischen Glauben und Liturgie in allgemein und unbedingt gültiger Form genau erfassen und abgrenzen, so kann vollkommen richtig gesagt werden: „Lex credendi legem statuat supplicandi, durch das Gesetz des Glaubens soll das Gesetz des Betens bestimmt werden“. Ganz dasselbe gilt von den übrigen theologischen Tugenden: „In ... Glaube, Hoffnung und Liebe beten wir immer mit unablässigem Verlangen“[46].

250. Die kirchliche Hierarchie hat jederzeit von ihrem Recht in liturgischen Dingen Gebrauch gemacht; sie hat den Gottesdienst eingeführt, geregelt und mit immer neuer Pracht und Würde zur Ehre Gottes und zur Erbauung der Gläubigen bereichert. Sie hat auch kein Bedenken getragen - immer unter strenger Wahrung der wesentlichen Eigenart des eucharistischen Opfers und der Sakramente - zu ändern, was sie nicht für angebracht hielt; hinzuzufügen, was geeignet schien zur größeren Verherrlichung Jesu Christi und der Heiligsten Dreifaltigkeit, wie zur Belehrung und heilsamen Aneiferung des christlichen Volkes[47].

251. Die heilige Liturgie besteht nämlich aus menschlichen und göttlichen Bestandteilen; die letzteren lassen, da sie vom göttlichen Erlöser festgesetzt sind, natürlich in keiner Weise Änderungen durch Menschenhand zu; die ersteren hingegen können, den Forderungen der Zeiten, Verhältnisse und Seelen entsprechend, mannigfache Umgestaltungen erfahren, so wie sie die kirchliche Hierarchie unter dem Beistand des Heiligen Geistes gutheißt. Daher jene staunenswerte Vielfalt der morgen- und abendländischen Riten; daher die allmählich voranschreitende Entwicklung einzelner religiöser Bräuche und frommer Werke, von denen frühere Zeiten nur schwache Spuren aufweisen; daher aber auch die Erscheinung, daß bisweilen fromme Gepflogenheiten, die im Laufe der Zeit außer Übung gekommen waren, von neuem aufleben und wieder zu Ehren kommen. Das alles zeugt von der durch die vielen Jahrhunderte anhaltenden Lebenskraft der unversehrten Braut Jesu Christi; es ist das heilige Gespräch, das sie im Laufe der Zeiten mit ihrem göttlichen Bräutigam führte, um ihm ihren Glauben und den Glauben der ihr anvertrauten Völker, sowie ihre nicht zu erschöpfende Liebe zum Ausdruck zu bringen; es zeigt aber auch die Erziehungsweisheit, womit sie den „Geist Christi“ in den Gläubigen weckt und täglich wirksamer macht.

252. Nicht gering an Zahl waren die Ursachen, aus denen die Entfaltung und Entwicklung der heiligen Liturgie in den langen und ruhmvollen Jahrhunderten der Kirche vor sich gingen. So sind, um Beispiele anzuführen, mit der bestimmteren und klareren Erfassung der katholischen Lehre von der Menschwerdung des Göttlichen Wortes, von der Eucharistie als Sakrament und Opfer, von der Jungfrau und Gottesmutter Maria rituelle Neuerungen getroffen worden, durch welche die gottesdienstlichen Handlungen das aus den Erklärungen des kirchlichen Lehramtes heller erstrahlende Licht vollständiger und anschaulicher wiedergaben, ja gleichsam widerspiegelten, damit es leichter in Geist und Herz des christlichen Volkes Eingang finde.

253. Die Weiterentwicklung der kirchlichen Ordnung in der Spendung der Sakramente, wie z. B. in der Verwaltung des Bußsakramentes, die Einführung des Katechumenates und dessen spätere Aufhebung, und dann die heilige Kommunion unter einer einzigen Gestalt in der Lateinischen Kirche: das alles hat zweifellos nicht wenig dazu beigetragen, daß uralte Riten im Laufe der Zeit abgeändert und allmählich neue eingeführt wurden, die zu den diesbezüglichen Neubestimmungen besser zu passen schienen.

254. Zu dieser schrittweisen Umgestaltung trugen die nicht streng liturgischen Andachtsformen und Übungen der Frömmigkeit nicht wenig bei; nach Gottes wunderbarem Ratschluß sind sie im Laufe der Zeiten aufgekommen und wurden bald heimisch im Volk; so z. B. die zunehmende und täglich innigere Verehrung der heiligen Eucharistie, des bitteren Leidens unseres Erlösers, des heiligsten Herzens Jesu, der jungfräulichen Gottesmutter und ihres keuschen Bräutigams.

255. Einen zeitbedingten Beitrag lieferten ferner die in gläubiger Gesinnung veranstalteten Volkswallfahrten zu den Gräbern der Märtyrer, besondere Fastenübungen in gleicher Absicht, endlich die Bußprozessionen zu den Stationskirchen in Unserer Ewigen Stadt, an denen nicht selten die Päpste selbst teilnahmen.

256. Natürlich wirkte sich auch die fortschreitende Vervollkommnung der schönen Künste, insbesondere der Baukunst, Malerei und Musik, in nicht geringem Maße auf die Festlegung und Anpassung von äußeren liturgischen Formen aus.

257. Des gleichen Vorrechtes in liturgischen Dingen hat sich die Kirche bedient, um die Heiligkeit des Gottesdienstes vor Mißbräuchen zu schützen, die von einzelnen Gläubigen oder Einzelkirchen ohne vorsichtige Überlegung eingeführt worden waren. Als daher im 16. Jahrhundert derlei Gewohnheiten und Bräuche zu sehr überhand genommen hatten und als Neuerungen auf diesem Gebiet vonseiten Unberufener die Reinheit des Glaubens- und Andachtslebens gefährdeten, übrigens sehr zum Vorteil der Irrgläubigen und zur Ausbreitung ihrer verfänglichen Lehre, gründete Unser Vorgänger unsterblichen Andenkens Sixtus V. zum Schutz der rechtmäßigen kirchlichen Riten und zu ihrer Säuberung von jenen ungehörigen Einschlägen im Jahre 1588 die Heilige Ritenkongregation[48], deren Aufgabe es auch heute noch ist, in wachsamer Obsorge Anordnungen und Bestimmungen auf dem Gebiet der Liturgie zu treffen[49].

258. Deshalb steht nur dem Papst das Recht zu, eine gottesdienstliche Praxis anzuerkennen oder festzulegen, neue Riten einzuführen und gutzuheißen, sowie auch jene zu ändern, die er für änderungsbedürftig hält[50]. Die Bischöfe aber haben das Recht und die Pflicht, sorgfältig darüber zu wachen, daß die kirchenrechtlichen Vorschriften betreffs des Gottesdienstes genau eingehalten werden[51]. Es ist also nicht erlaubt, dem Gutdünken von Privatpersonen, auch wenn sie zum Klerus zählen, all das Heilige und Verehrungswürdige zu überlassen, das zum religiösen Leben der christlichen Gemeinschaft, zur Ausübung des Priestertums Jesu Christi und zum Gottesdienst, zur würdigen Verehrung der Heiligsten Dreifaltigkeit, des Menschgewordenen Wortes, seiner gebenedeiten Mutter und der anderen Heiligen, sowie zur seelsorglichen Tätigkeit gehört; und ebenso ist kein Privater irgendwie befugt, auf diesem Gebiet äußere Handlungen anzuordnen, die mit der kirchlichen Disziplin, mit dem Aufbau, der Einheit und Eintracht des Mystischen Leibes Christi, ja nicht selten auch mit der Reinheit des katholischen Glaubens in engster Beziehung stehen.


Letzte Änderung: 03.05.2012 um 22:57

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