Noch Fragen?
Kommunionhelfer in der Gemeindeliturgie |
Geschrieben von (ksf) am 13.11.2010 |
Frage:
Wir sind eine kleine Pfarrei am Lande bei uns gibt es 5 Kommunionhelfer. Stimmt es dass man nach dem Tod bestraft werden kann weil man diese ehrwürdige Aufgabe gemacht hat, bzw. dafür Rechenschaft ablegen muss? Welche Vorraussetzungen muss man erfüllen um das zu tun? Ist es nicht besser beim Priester den Leib Christi zu empfangen?
Hier nun mein Versuch einer Antwort:
Diese Frage lässt sich aus der Logik und aus der Morallehre der Kirche beantworten.
1. Was führt zur Strafe?
Zur Strafe führt die Sünde. Die Strafe der Sünde bezieht sich dann auf das Maß der Sünde. Das Maß der Sünde hängt dann von den berühmten Unterscheidungspunkten ab.
2. Welche Unterteilung?
A- Todsünde
B- Lässliche Sünde
3. Was ist die lässliche Sünde?
Es sind alle jene Sünden die eben keine Todsünden sind. Die lässlichen Sünden sind eben in der Kategorie zwischen lässlichen und schweren "aufzuteilen". Alles das was nun nicht in der nächsten Kategorie genannt wird sind lässliche Sünden. Wenn also bei einem der dort genannten Punkte auch nur 1% fehlt ist es keine Todsünde sondern eine eben schwere lässliche Sünde! Ganz wichtig!
4. Was ist die Todsünde?
Die Todsünde ist jene Sünde(n) die
A- in vollem Wissen
B- in absoluter Freiheit
C- in der Schwere einer Sache
D- willentlich begangen werden. Hier gilt zu unterscheiden zwischen Actus humanus und Actus hominis.
5. Wer legt fest was Sünde ist?
Nun zuerst einmal Gott. ER hat es der Kirche offenbart und SIE allein ist Lehrerin. - Also nicht was irgendwelche Privatoffenbarungen sagen sondern was die Kirche sagt ist hier verbindlich. Und ich ergänze dann immer noch - für die heutige Zeit - dies gilt immer diesbezüglich was das Lehramt sagt - also der Papst und was die Bischöfe unter dem Papst sagen - spricht ein Bischof gegen den Papst irrt er und ich bin nicht zum Folgen verpflichtet. bezüglich der Privatoffenbarungen gilt nämlich als dogmatisch Lehre: Nicht die Privatoffenbarung richtet die Kirche, sondern die Kirche richtet die Privatoffenbarung. Will sagen, dass die Kirche das Maß für echt oder unecht benennt und es besser ist eine Echte Erscheinung im Gehorsam gegen die Kirche abzulehnen als diese Anzunehmen. Siehe dazu auch das Kompendium zum KKK ich meine Frage 10 oder 11 ... bin mir grad nicht sicher.
Siehe:http://kirchlich.net/pages/posts/kompendium-zum-katechismus-der-katholischen-kirche---2335.php
6. Was ist Actus humanus?
Actus humanus ist eben jenes was der Mensch in seiner Freiheit tut. Wo er willentlich dagegen agieren könnte oder besser das was er aus freiem Willen tut und sich dessen bewußt ist, was er tut.
7. Was ist Actus hominis?
Das ist am schönsten mit einem Witz zu erklären, so hat es mein Seelenführer auch getan. Eine Blondine geht zum Friseur. Sie setzt sich auf den Stuhl. Der Friseur kämmt die Haare und nimmt ihr dazu den Kopfhörer ihres Walkmans von den Ohren. Plötzlich läuft sie blau an und ... erstickt. Dann hält der Friseur die Hörer an sein Ohr und hört: "Einatmen. Ausatmen. Einatmen. Ausatmen ..."
Also das was in der Natur eines Menschen oder was durch Opression oder Gewohnheit angeeignet wurde kann nicht zur Todsünde werden. Bsp.: Nicht der Alkoholkonsum eines Alkoholikers ist sündhaft sondern jene Tat, die ihn zum Alkoholiker werden ließ, sozusagen jenes eine Glas, das dann die Sucht auslöste oder jenes Verhalten.
8. Die Kirche hat die Binde- und Lösegewalt.
Da die Kirche verbindlich - aus alter Tradition heraus siehe hl. Tarcizius als Bsp - den Dienst des Kommunionhelfers eingeführt hat als Dienstamt. Kann der Träger dieses Amtes nicht dafür Bestraft werden und genausowenig derjenige der beim Kommunionhelfer kommuniziert. Denn würde man gegenteiliges behaupten bedeutet das, dass die Kirche nicht die Binde und Lösegewalt hat. Die Kommunionhelfer gab es auch schon vor dem II. Vatikanum. Das berühmteste Beispiel kennst und verehrst Du ja selbst. Die Sel. Mutter Teresa. In ihrer Vita wirst Du lesen können, dass sie bereits vor dem II. Vatikanum die Erlaubnis hatte die hl. Kommunion zu spenden. Ergo. Der Dienst des Kommunionhelfers ist nicht sündhaft.
9. Wo beginnt schuldhafte Verantwortung?
Nun hier müssen wir wieder Unterscheiden. Also die Punkte 1-8 im Hinterkopf halten und berücksichtigen, dass wir eigentlich nicht über den Nächsten - und damit auch über einen Kommunionhelfer - zu Gericht sitzen dürfen. Aber wir müssen uns ja ein Urteil bilden. Nicht im Sinne eines Verurteilens sondern des Feststellens einer Situation, die uns dann zu einem weiteren Handeln begleitet. Maßstab sind hier die drei Säulen unseres Glaubens, die Du ja sicher kennst: Tradition, die durch die Tradition definierte Hl. Schrift und die aus Tradition und hl. Schrift fließende Lehre der Kirche.
A - Ist der Kommunionhelfer in der Ordnung der Kirche.
- - vom Bischof bestellt oder ad hoc vom Pfarrer
- - und nun wird es kritisch, das ist nun die Problemzone: ist es notwendig oder kann man den Gläubigen zumuten eine "längere" Messfeier hinzunehmen?
- - Ist der Kommunionhelfer in der Einheit mit der Kirche - also z.B. kein Geschiedener Wiederverheirater. Kein aus der Kirche ausgetretener. Kein Laisierter Kleriker. Kein ...
- - Niemals darf ein Laie die Kommunion austeilen wenn genügen Priester und Diakone anwesend wären. Oder etwa Priesteramtskandidaten da wären, die schon die jeweilige Beauftragung haben.
- - allgmeine Bekannt ist, dass der Kommunionhelfer nicht an die Realpräsenz glaubt oder sich ihr gegenüber ungebührlich verhält ... Also Kommunionhelfer mit kurzen Hosen oder ...innen mit Minirock oder Kurzen Armen ... absolutes NoGo!
B - Die persönliche Konstitution.
Das ist nun eine Sache, die der Kommunionhelfer vor seinem Gewissen ausmachen muss.
- - Mache ich diesen D I E N S T um mich zu profilieren
- - Bilde ich mir etwas darauf ein
- - Kann ich auch loslassen von diesem Dienst oder ist er mein Götze
- - Maße ich mir mehr an, als mir zusteht
- - Meine ich ohne mich geht es nicht
- - Muss ich auch am Werktag die Kommunion austeilen (sicher nein Ausnahmen bestätigen die Regel ...)
- - ... gäbe es nun noch einige Regeln
10. Wie wird man Kommunionhelfer?
Nun hier gibt es einige Allgmeine Richtlinien und nochmals in manchen Diözesen spezifische Richtlinien. Ich habe sie nicht alle im Kopf. Aber Du kannst Sie bei Deinem Ordniariat erfragen. Eine ist z.B. Mindestalter: 27 Jahre, katholische Konfession, Nicht wiederverheiratet geschieden, nicht aus der Kirche ausgetreten, nicht öffentlicher Sünder oder Irrlehrer.
11. Besser beim Priester?
huuu ... das ist eine empfindliche Frage - aber eine gute. Nun ...
In der Tat, wenn z.B. am Werktag Priester und Kommunionhelfer austeilen würde ich um ein Zeichen des Gehorsams gegenüber der Weisung von Rom - Kommunionhelfer eben in Ausnahmen und nicht die Regel - zu setzen zum Priester gehen. Sprich, wenn er eine feste Seite hat auf dessen Seite gehen. Wenn er keine feste Seite hat möglichst hinten in der Kirche platznehmen und dann auf dessen Seite gehen, sofern es kein öffentliches Ärgernis gibt. Prinzipiell ist der Priester der ordentliche Spender der hl. Kommunion und der Kommunionhelfer eben nur der außerordentliche - also nicht regelmäßige - Spender der Kommunion. Dies lässt gewisse geistliche Gedanken zu. Aber es gilt immer den Frieden zu bewahren. Wenn in meiner Gemeinde nun wo ich regelmäßig hinginge, weil der Pfarrer es eben so macht, der Kommunionhelfer austeilt, dann geht das mit dem Pfarrer heim. Dann kann ich mit ihm ein gütiges Gespräch unter 4 Augen führern, ändert er sich nicht, dann bete ich für ihn solange bis ... und habe Geduld... Wenn ich aber beim Priester gehen möchte - wie ich das gerne habe - und der Kommunionhelfer einen festen Platz hat, dann setze ich mich in der Kirche so, dass ich zum Priester komme.
12. Besser nicht zur hl. Kommunion gehen als beim Laien?
Schlicht: Nein! Die hl. Kommunion ist Arznei zur Seligkeit und Heiligung. Keine Belohnung sondern eben ein HEILS - NOTWENDENDES Sakrament. Und wenn ich nicht 100% weiß, dass ich keine Todsünde habe, dann gehe ich zur hl. Kommunion auch wenn es der Laie ist, der spendet.
13. Krankenkommunion
Heute sind die Priester und Kleriker oft so eingespannt, dass der Liebesdienst der Krankenkommunion sehr wenig behandelt wird. Hier darf der Laie gerne helfen, damit die Kranken die Arznei des Lebens empfangen dürfen. Wichtig ist nur: Prüfen, dass man nicht sich selbst profiliert sondern Christus im Mittelpunkt steht und der Kommunionhelfer d i e n t statt sich zu profilieren oder Show macht. (Wie mir mal einer sagte: "ICH kann das besser als der Pfarrer!" Worauf er eine dementsprechende Antwort von mir bekam ... in Liebe aber deutlich ...)
Ergo:
Es gibt objektive und subjektive Punkte die es zu bedenken gilt. Die obigen Punkte sind ein Versuch die Sachlage möglichst neutral und objektiv darzulegen. Ich hoffe Dir damit einen Liebesdienst erwiesen zu haben.
Sollten noch Rückfragen sein. Winke mit dem Scheunentor ... und man schreibe dann hier:
http://kirchlich.net/pages/kontakt.php
eine kurze Nachricht mit der Frage. Danke.
Letzte Änderung: 14.11.2010 um 20:43
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